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Aus der Politik

Versorgungsgesetz: Pädiatrische Hochschulambulanzen profitieren

Berlin (ras). Die Finanzierung von Spezialambulanzen an Universitätskliniken. scheint gesichert. Mit dem vom Bundestag am Donnerstag verabschiedeten Versorgungsstrukturgesetz eröffnen sich für Kinder mit schweren chronischen und seltenen Erkrankungen damit deutliche bessere Perspektiven.

Darauf weist jetzt die die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) in einer Pressemitteilung hin. Das neue Gesetz sieht vor, dass bei der Vergütung pädiatrischer Hochschulambulanzen für gleiche Leistungen künftig die (deutlich höheren) Vergütungsvereinbarungen anzusetzen sind, die in kinder- und jugendmedizinischen Spezialambulanzen außerhalb der Universitäten bereits erstattet werden. Bisher waren die hochspezialisierten Leistungen an pädiatrischen Universitätskliniken deutlich unterfinanziert gewesen.

Darauf hat die DGKJ in den vergangenen Jahren wiederholt aufmerksam gemacht.
Dies ist nun vom Bundesgesundheitsministerium im Versorgungsgesetz aufgenommen worden. Unterstützung erfuhren die Kinder- und Jugendärzte insbesondere von Ulrike Flach, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion. Den Ambulanzen der Universitätskliniken für Kinder- und Jugendmedizin (nach § 117 SGB V) wird nun erstmals die Möglichkeit gegeben, ihren erhöhten Aufwand mit einer Zusatzpauschale ähnlich wie ermächtigte Spezialambulanzen an kommunalen Kinderkliniken gegenüber den Kostenträgern geltend zu machen (durch Ergänzung des § 120, Abs. 2 SGB V). Die Maßnahme sichert laut DGKJ die Existenz der Spezialambulanzen an Hochschulen und unterstreicht den erheblichen Mehraufwand bei der Versorgung von Kindern im Vergleich mit erwachsenen Patienten.

Neben der primären Betreuung der chronischen oder seltenen Krankheiten bei Kindern kümmern sich die Teams der Spezialambulanzen auch um die Lebenssituation der Familien und die Sicherstellung unterstützender therapeutischer Maßnahmen wie Krankengymnastik oder psychologische Betreuung.


Freifahrt für schwerbehinderte Menschen in allen Nahverkehrszügen

Schwerbehinderte Menschen, die in ihrer Bewegungsfreiheit erheblich beeinträchtigt sind und einen Schwerbehindertenausweis besitzen,  können seit dem 1. September 2011 kostenlos mit allen Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn fahren. Dies betrifft auch behinderte Kinder und Jugendliche und ihre Betreuungspersonen. Verkehrsverbünde und einige private Eisenbahnverkehrsunternehmen haben die kostenlose Fahrt für Schwerbehinderte schon seit einiger Zeit eingeführt, die Deutsche Bahn zieht jetzt nach.

Deutschlandweit und durchgängig dürfen nun alle Nahverkehrszüge (Regionalbahn, Regionalexpress, Interregio-Express, S-Bahnen) in der 2. Klasse genutzt werden. Ein zusätzlicher Fahrschein ist nicht mehr notwendig. Begleitpersonen können - wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B steht- kostenfrei mitfahren. Diese unentgeltliche Fahrt für Schwerbehinderte gilt allerdings nur für die Nahverkehrszüge, im Fernverkehr müssen die Fahrausweise bezahlt werden.

Weitere Informationen unter:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Magazine/01MagazinSozialesFamilie/09/t-2-freifahrt.html


Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihr gesellschaftspolitischer Stellenwert

In den Bundesländern Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz haben die Men-schen ihre Landtage neu gewählt. Und in beiden Bundesländern gibt es neue politische Situationen. In Baden-Württemberg regiert erstmals ein „grüner“ Ministerpräsident und die CDU gehört dort erstmals seit über 50 Jahren nicht mehr der Landesregierung an. In Rheinland-Pfalz nimmt Bündnis 90 / Die Grünen erstmals an einem Kabinettstisch Platz und der seit einigen Jahren allein regierende Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) muss sich wieder dem Willen eines Koalitionspartners beugen.

Veränderungen, die auch programmatisch und damit inhaltlich wirken können. Grund genug, die Koalitionsverträge in Stuttgart und Mainz einfach mal abzuklopfen, was sie zur Situation der Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen zu sagen wissen. Denn der Koalitionsvertrag ist das die Partner bindende Programm für die jeweilige Legislaturperiode.

Inklusion als politisches Top-Thema

Baden-Württembergs Koalitionsvertrag trägt den Titel „Der Wechsel beginnt“. Die Partner nehmen für sich in Anspruch, eine „neue Politik“ und einen „neuen Po-litikstil“ im Ländle pflegen zu wollen. Oben an steht die „bessere Bildung für alle“. Das setzt auch die „gleichberechtigte Teilnahme aller“ voraus. Inklusion soll mithin umgesetzt werden. Auf Seite 7 lesen wir: „Die Inklusion behinderter Kinder ist integraler Bestandteil eines Bildungswesens, das sich durch Chancengerechtigkeit und die gleichberechtigte Teilhabe aller auszeichnet.“ Die Eltern behinderter Kinder sollen ein „Wahlrecht“ erhalten, ob ihre Kinder eine Sonderschule oder eine Regelschule besuchen. Entsprechend sollen auch die Schulen die notwendige Ausstattung erhalten.

Angekündigt wird ebenso die Einrichtung einer/s Beauftragten für die Belange behinderter Menschen. Zudem wird die „volle Teilhabe“ in allen Lebensbereichen als „vorrangiges Ziel“ bezeichnet. Schwerpunkte eines landesweiten Umsetzungsplans sollen die Inklusion im Erwerbsleben, in der Sicherstellung der Barrierefreiheit sowie in der Bildung liegen. Weitere Akzente setzt der grün-rote Koalitionsvertrag zum Beispiel in der gesetzlichen Verankerung der Rechte und Schutzmaßnahmen für psychisch-kranke Menschen und in der „Inklusion durch Sport“.

Sieben konkrete Maßnahmen in Mainz

Die Mainzer Koalitionspartner widmen sich diesem Thema in einem zweieinhalbseitigen Kapitel („Schritt für Schritt mehr Inklusion“). Als Leitlinie gilt der Satz „Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“. Die Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen soll insbesondere ermöglicht werden. Dazu werden sieben konkrete Maßnahmen angeführt, so zum Beispiel die „Stärkung der Elternarbeit / Elternselbsthilfe“. Ziel der Landesregierung ist es zudem, den gesellschaftlichen Diskurs über das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen in unserer Gesellschaft und die Inklusion von Kindern mit Behinderungen zu intensivieren.

Das Gute dieser Koalitionsverträge: Es liegen schriftlich fixierte Absichtserklä-rungen vor, an denen sich die Politik messen lassen kann und sich auch messen lassen wird – müssen.
Kös
Weitere Informationen:
www.baden-wuerttemberg.de
www.rlp.de


2011 – Europäisches Jahr der Freiwilligen 

„Sich engagieren – etwas bewegen“. So lautet der Slogan des Europäischen Jahres der Freiwilligen. Es geht um jene Menschen, die freiwillig aktiv sind, nicht auf materiellen Gewinn zielen, gemeinwohlorientiert ausgerichtet sind, ihre Aktivitäten im öffentlichen Raum umsetzen und in der Regel gemeinschaftlich vorgehen. Darunter fällt auch die Selbsthilfe. Nicht wenige verstehen ihr Engagement auch als Ehrenamt. Doch schon der Zukunftsforscher Horst W. Opaschowski wusste, dass „Engagement“ zwar „Ehrensache“ sei, längst jedoch nicht mehr nur „Ehrenamt“.

Für die zuständige Bundesministerin, Kristina Schröder, die im Februar 2011 dieses Europäische Jahr offiziell eröffnete, stellt der freiwillige Einsatz der Bürgerinnen und Bürger „eine tragende Säule unseres freiheitlichen und demokratischen Gemeinwesens“ dar, die zudem in Zukunft „immer wichtiger“ werde. Ziel sei es daher, das Europäische Jahr zu nutzen, um allen Menschen, die sich freiwillig engagieren, zu unterstützen, anzuerkennen, wertzuschätzen und öffentlich weitaus mehr sichtbar zu machen.

Europäisches Jahr für eigene Öffentlichkeitsarbeit nutzen

Dieses Jahr wird landauf landab in vielen Veranstaltungen offiziell gewürdigt. Es bleibt Aufgabe aller Akteure, so auch der Selbsthilfe, dieses Jahr und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit aktiv für die eigene Darstellung in der Öffentlichkeit zu nutzen.

Bundesweit engagieren sich 36 Prozent der Menschen über 14 Jahren freiwillig. Weitere 35 Prozent könnten sich ein Engagement vorstellen, wenn es in ihre Lebenswirklichkeit eingebettet werden könnte. Das zumindest sind nur zwei Daten des 3. Freiwilligensurveys der Bundes-regierung aus dem Jahre 2009, der 2010 veröffentlicht worden ist. Dies gilt es für die eigene Anwerbung von freiwillig Engagierten zu berücksichtigen. Übrigens: Galt früher eine Art Altersgrenze mit 70 Jahren, so liegt diese nun bei 75 Jahren. Könnte sich die Eltern-Selbsthilfe um eine Großeltern-Selbsthilfe ergänzen?
Kös

Internetttipp:
www.ejf2011.de


Pressemitteilung
Kinderkommission fordert inklusive Bildung in Schulen und Kindertagesstätten
für alle Kinder

Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft und ist seither geltendes deutsches Recht. Diese UN-Konvention ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderung.

Sie verfolgt ein vollkommen neues Leitbild: die Inklusion. Anders als die Integration fordert die Inklusion die Anpassung der Gesellschaft an den Menschen mit seinen individuellen Bedürfnissen und nicht umgekehrt. Inklusion bezieht sich auf alle Menschen – sowohl auf benachteiligte Menschen, als auch beispielsweise auf Menschen mit einer Hochbegabung.

Vor allem aus Kindersicht ist es sinnvoll, alle Leistungen für Kinder – unabhängig, ob behindert oder nicht – entsprechend der „Großen Lösung“ unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzufassen. „Inklusion“ heißt aber auch, Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Kinder so früh wie möglich entsprechend der Frühförderungsverordnung zu fördern.

Gemäß Artikel 24 UN-Behinderten-rechtskonvention muss ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden, bei dem Kinder mit Behinderungen von Anfang an selbstverständlich in das allgemeine Schulsystem einbezogen werden. Das gilt ebenso für die frühkindliche Bildung in Kindertagesstätten.

Die Kinderkommission hat sich intensiv mit dem inklusiven Ansatz befasst und auf der Grundlage von Expertengesprächen in ihrer Stellungnahme einen weitreichenden Forderungskatalog aufgestellt.

Die Stellungnahme können Sie unter folgendem Link abrufen:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a13/kiko/Empfehlungen_und_Stellungnahmen/17-08_Stellungnahme_Kinder_mit_Behinderungen.pdf


"Nicht mehr durch den Hintereingang" - Positionspapier zur UN-Behindertenrechtskonvention

Die echte, gleichberechtigte Teilhabe an sportlichen Aktivitäten einschließlich barrierefreier Zugänge zu Sportstätten bleibt ein Kernanliegen des Deutschen Behindertensportverbands (DBS). Es leitet sich aus der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ab,  zu der der DBS ein Positionspapier vorgelegt hat. Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung rücken immer stärker in den Blickpunkt. Verschiedene Aktionspläne sind bereits verabschiedet oder werden vorbereitet. Die Bundesregierung wird in diesem Jahr einen ersten Bericht zum Stand der Umsetzung der Konvention abgeben.

Im Artikel 30 (5) der UN-Behindertenrechtskonvention "Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport" ist der Sport ausdrücklich genannt. Der DBS und seine Gremien haben also den Sport in den Mittelpunkt ihrer  Überlegungen gestellt,  aber sich auch darüber hinaus zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Gedanken gemacht. DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher stellte zur Veröffentlichung des Positionspapiers heraus: "Wir brauchen die Möglichkeit des gemeinsamen Sporttreibens von Behinderten mit Nichtbehinderten, aber wir brauchen auch spezifische Angebote für Menschen mit Behinde-rung in eigenen geschützten Räumen. Die Möglichkeit, zwischen diesen Alternativen zu wäh-len, ist für uns eine zentrale Folgerung aus der Konvention."

Weitere Informationen: www.dbs-npc.de.


Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen:
Gesetzliche Zuzahlung für Mütter mit geringem Einkommen zu Jahresbeginn begrenzen

Für einkommensschwache Mütter, die eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahme benöti-gen, gibt es die Möglichkeit der Reduzierung des gesetzlichen Eigenanteils. Dieser beträgt für eine dreiwöchigen Vorsorge- oder Rehamaßnahme für Mütter oder Mutter-Kind einheitlich 220 Euro. „Gerade gesundheitlich belastete Mütter in schwierigen finanziellen Verhältnissen dürfen nicht auf die Gesundheitsmaßnahme verzichten“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsfüh-rerin des Müttergenesungswerkes (MGW) in Berlin, „die BeraterInnen im MGW-Verbund er-leben immer wieder, dass Mütter nicht wissen, wie sie den gesetzlichen Eigenanteil für ihre medizinisch dringend benötigte Kurmaßnahme bezahlen sollen.“

Die Selbstbeteiligung an den Kosten für Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung ist gesetzlich auf zwei Prozent bzw. ein Prozent bei chronisch Kranken des jährlichen Bruttoein-kommens begrenzt. So würden beispielsweise Hartz IV-Bezieherinnen und Sozialhilfeemp-fängerinnen am Jahresbeginn ca. 80 Euro anstatt 220 Euro zahlen und wären damit außerdem von sämtlichen Zuzahlungen für Gesundheitskosten im Jahresverlauf befreit. Dies ist eine Möglichkeit der Kostenbegrenzung, die viele Krankenkassen ihren Versicherten auf Antrag einräumen.

Das Müttergenesungswerk empfiehlt Müttern deshalb, bei ihrer Krankenkasse einen Antrag zu stellen, damit eine Pauschalzahlung zu Jahresbeginn möglich ist. „Unsere Erfahrungen damit sind gut“, so Schilling weiter, „die rund 1.400 Beratungsstellen unterstützen bei allen Fragen rund um die Kurmaßnahmen. Außerdem kann in der Beratung auch geprüft werden, ob die Kurmaßnahme in den anerkannten Einrichtungen des MGW mit zusätzlichen Spendenmitteln unterstützt werden kann.“

Die Beratungsstellensuche und weitere Informationen zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen: www.muettergenesungswerk.de oder Kurtelefon: 030/330029-29.


26,9 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2009

Bund, Länder und Gemeinden haben im Jahr 2009 insgesamt rund 26,9 Milliarden Euro für Leistungen und Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe ausgegeben. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind die Ausgaben damit gegenüber dem Vorjahr um 9,4 Prozent angestiegen. Nach Abzug der Einnahmen in Höhe von etwa 2,6 Milliarden Euro – unter anderem aus Gebühren und Teilnahmebeiträgen – wendete die öffentliche Hand netto rund 24,3 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe auf. Gegenüber 2008 entspricht das einer Steigerung um 9,2 Prozent.

Mit rund 16,2 Milliarden Euro entfiel deutlich mehr als die Hälfte der Bruttoausgaben (60%) auf die Kindertagesbetreuung. Nach Abzug der Einnahmen in Einrichtungen der Kindertages-betreuung in Höhe von 1,6 Milliarden Euro gab die öffentliche Hand netto 14,6 Milliarden Euro für Kindertagesbetreuung aus. Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Nettoausgaben um knapp 12 Prozent erhöht.

Gut ein Viertel der Bruttoausgaben (26 Prozent) – insgesamt mehr als 7,1 Milliarden Euro – wendeten die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe 2009 für Hilfen zur Erziehung auf. Davon entfielen etwa 3,9 Milliarden Euro auf die Unterbringung junger Menschen außer-halb des Elternhauses in Vollzeitpflege, Heimerziehung oder in anderer betreuter Wohnform. Die Ausgaben für sozialpädagogische Familienhilfe erhöhten sich um 25,4 Prozent auf rund 679 Millionen Euro.

Detaillierte Ergebnisse zu den Ausgaben und Einnahmen der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe 2009 sind abrufbar im Publikationsservice des Statistischen Bundesamtes Suchbegriff "Ausgaben Jugendhilfe" unter http://www.destatis.de/publikationen.


Vorstoß aus Rheinland-Pfalz: Kinderrechte ins Grundgesetz!

Die Verankerung eigenständiger Kinderrechte im Grundgesetz hat die rheinland-pfälzische Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen anlässlich des Weltkindertags 2010 eingefordert.„Die aktuellen Debatten über die eigenständige Unterstützung von Kindern aus Elternhäusern, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben zuletzt gezeigt, dass die Verankerung der Rechte von Kindern beispielsweise auf die freie Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit oder auf die Achtung der Kinderwürde im Grundgesetz überfällig ist“, sagte Doris Ahnen. Die verwies dabei darauf, dass in Rheinland-Pfalz Kinderrechte bereits seit dem Jahr 2000 in der Landesverfassung verankert seien. Die Landesregierung habe bereits mehrfach Vorstöße zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz unternommen, allerdings damit bei der Bundesregierung und den unionsgeführten Ländern keine Zustimmung gefunden.

Der Einsatz der Landesregierung für die Rechte von Kindern zeige sich zudem unter anderem in dem ressortübergreifenden Programm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“, in der gesetzlichen Verpflichtung für Kommunen, Kinder an Planungen und Vorhaben zu beteiligen oder in einem eigenen Landesgesetz zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit. „Auch Schritte wie die Beitragsbefreiung von Kindergärten, der massive Ausbau von Ganztagsschulen oder die bundesweit erste auf ein ganzes Bundesland ausgedehnte jährliche „ Woche der Kinderrechte“ sind ein Beleg dafür, dass in Rheinland-Pfalz gilt: Kinder haben Vorfahrt!“, unterstrich Doris Ahnen.

Mehr zum Thema Kinderrechte im Internet unter: www.kinderrechte.rlp.de

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur von Rheinland-Pfalz vom 17.9.2010