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Aus der Selbsthilfe

PRESSEMITTEILUNG
Neuer Ratgeber zum Thema „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“
erschienen

Hilfreiche Tipps für Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder

Düsseldorf, Mai 2012 Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
e.V. (bvkm) hat sein Merkblatt zur „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
nach dem SGB XII“ aktualisiert. Dieses Merkblatt richtet sich speziell an
Menschen mit Behinderung und Eltern behinderter Kinder.

Aktuelle Änderungen bei der Grundsicherung haben sich durch die Erhöhung der Regelsätze
zum 1. Januar 2012 ergeben. Der Regelsatz der Regelbedarfsstufe 3, den Menschen
mit Behinderung erhalten, die im Haushalt ihrer Eltern leben, ist z.B. um 8 Euro
auf 299 Euro im Monat gestiegen. Die Erhöhung wirkt sich auch auf Mehrbedarfe aus,
die im Rahmen der Grundsicherung gewährt werden. Anhand konkreter Beispiele wird
erläutert, wie hoch die Grundsicherung im Einzelfall ist und welche Beträge Beschäftigte
in Werkstätten für behinderte Menschen von ihrem Einkommen für sich behalten
dürfen.

Der Ratgeber geht ferner auf die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu
Unterkunftskosten ein. Danach müssen Eltern mit ihren zuhause lebenden Kindern
einen Mietvertrag schließen, wenn das Sozialamt die Miete übernehmen soll.

Aktuelle Informationen zur Grundsicherung und zur aktuellen Rechtsprechung erhalten
Interessierte auch auf der Internetseite des bvkm (www.bvkm.de; Rubrik „Recht und
Politik“). Der Bundesverband hat darüber hinaus Argumentationshilfen entwickelt, z.B.
wenn Kindergeld auf die Grundsicherung angerechnet oder von der Familienkasse an
das Sozialamt abgezweigt wird.

Das Merkblatt steht im Internet als Download unter www.bvkm.de in der Rubrik
„Recht und Politik“ zur Verfügung. Es kann auch gegen Einsendung eines an
sich selbst adressierten und mit 55 Cent frankierten DIN-Lang-Rückumschlages
bestellt werden beim: bvkm, Stichwort „Grundsicherungsmerkblatt“,
Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf. Für die Bestellung per Mail an verlag@
bvkm.de wird eine Gebühr von 3,- Euro (incl. Porto) erhoben.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. ist ein Zusammenschluss
von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u.a. die Interessen behinderter
Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung.
www.bvkm.de

Bundesverband für körper- und
mehrfach-behinderte
Menschen e.V.
Anne Ott
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
Telefon: 0211-64004-21
Fax: 0211-64004-20
E-Mail: anne.ott@bvkm.de
Web: www.bvkm.de


PRESSEMITTEILUNG
Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung

Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder

25. April 2012  Für ein behindertes Kind können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus und ohne altersmäßige Begrenzung Kindergeld erhalten, wenn das Kind aufgrund einer  Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Feststellung, ob im Einzelfall ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist nicht immer einfach. Das neue Merkblatt des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. erklärt die maßgeblichen Voraussetzungen deshalb anhand vieler konkreter Beispiele.
 
Im zweiten Teil des Merkblatts werden die Steuervorteile erläutert, deren Inanspruchnahme vom Bezug des Kindergeldes abhängig ist. Hierzu zählen zum Beispiel der Behindertenpauschbetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Häufig lehnen Familienkassen einen Anspruch auf Kindergeld zu Unrecht ab. Teil 3 des Merkblatts enthält deshalb einen Mustereinspruch, mit dem sich Eltern gegen rechtswidrige Ablehnungsbescheide zur Wehr setzen können.

Das Merkblatt „Kindergeld für erwachsene Menschen mit Behinderung“ steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ kostenlos als Download zur Verfügung. Wer die gedruckte Version des Merkblatts (3,- bzw. Rabatt bei Mengenbestellungen) bestellen möchte, wende sich bitte an den bvkm, Stichwort „Kindergeld“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, E-Mail: verlag@bvkm.de

Pressekontakt:
Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Anne Ott
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211-64004-21
Fax: 0211-64004-20
Mail: anne.ott@bvkm.de
Web: www.bvkm.de


PRESSEMITTEILUNG
Wege in die Zukunft finden

Dokumentation der Berliner Tagung „Weiter denken: Zukunftsplanung“

14.3.2012 Die UN-Konvention unterstreicht die Notwendigkeit,
individuelle Lebensentwürfe für jeden Einzelnen zu unterstützen.
Insbesondere für Menschen mit Behinderung, die auf hohe Unterstützung
angewiesen sind, kann das Konzept der Persönlichen Zukunftsplanung
ein geeignetes Mittel sein, um Ideen für die eigene Lebensgestaltung zu
entwickeln und umzusetzen. Der Bundesverband
für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und seine
Kooperationspartner wollen dieses Konzept verbreiten und weiterentwickeln.
Eine wichtige Arbeitsgrundlage dazu ist die aktuell
erstellte Dokumentation „Weiter denken: Zukunftsplanung“.
Zudem ist die Berliner Tagung Impulsgeber für die Gründung eines
„Netzwerks Persönliche Zukunftsplanung“.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen
(bvkm) und Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland
veranstalteten im Oktober 2011 in Berlin eine Tagung zum Thema
Zukunftsplanung mit dem Titel „Weiter denken: Zukunftsplanung“.
Die Schirmherrschaft der Tagung übernahm war Hubert Hüppe,
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter
Menschen.

Ziele der Veranstaltung waren der Austausch, die Vernetzung und
die Weiterentwicklung des Konzeptes der Persönlichen Zukunftsplanung.
400 TeilnehmerInnen, darunter Menschen mit Behinderung,
die bereits Erfahrungen mit dem Konzept der Persönlichen
Zukunftsplanung machen konnten, Eltern, Gruppen aus Wohn- oder
Werkstätten, MitarbeiterInnen, MultiplikatorInnen und Hochschulangehörige,
trafen zusammen. Zur Auswahl standen Angebote in
Leichter und in regulärer Sprache, sehr praxisorientierte aber auch
diskussionsreiche Gruppen, zielgruppenorientierte oder auch methodenorientierte
Workshops.

Gründung eines Netzwerks Persönliche Zukunftsplanung

Im Rahmen der Tagung entstand ein erster Entwurf für die Gründung
eines „Netzwerks Persönliche Zukunftsplanung“ für den
deutschsprachigen Raum. Es soll Kontakte, Konzepte und Wissen
bündeln und wird in diesem Jahr weiterentwickelt. Die Tagungsergebnisse
in Form von Vorträgen, Interviews, Methoden etc. finden
Interessierte in der aktuell erschienenen Dokumentation „Weiter
denken: Zukunftsplanung“. Sie bietet eine wertvolle Arbeitsgrundlage
und kann für 10 Euro in Form eines USB-Sticks beim bvkm bestellt
werden: Mail: verlag@bvkm.de oder Tel.: 0211/64004-15

Persönliche Zukunftsplanung

Persönliche Zukunftsplanung basiert auf einer personenzentrierten
Grundhaltung und umfasst eine Reihe von Methoden, um mit Menschen
mit und ohne Behinderung, ihren Familien und Freunden
oder mit Organisationen über eine wünschenswerte Zukunft nachzudenken
und diese mit einem Unterstützungskreis Schritt für
Schritt umzusetzen. Sie soll helfen, die eigenen Wünsche, Träume
und Ziele herauszufinden und zu verwirklichen. Menschen aus dem
persönlichen Umfeld stehen mit ihren Wahrnehmungen und Ideen
unterstützend zur Seite.

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte
Menschen e.V.
Anne Ott
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211-64004-21
Fax: 0211-64004-20
Mail: anne.ott@bvkm.de
Web: www.bvkm.de


PRESSEMITTEILUNG
Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ in arabisch

Ratgeber für behinderte Menschen und
Angehörige in arabisch-deutscher Übersetzung

16.3.2012 Das Glück und die Sorgen, die das Leben mit einem behinderten
Kind mit sich bringt, betreffen alle Familien, unabhängig davon,
welche Muttersprache sie sprechen und aus welchem Land sie oder
ihre Eltern und Großeltern kommen.

Für behinderte Menschen und ihre Familien ist es nicht immer
leicht, sich im System der Sozialleistungen zurechtzufinden. Kommen
sprachliche Probleme hinzu, entstehen weitere Barrieren. Die
Broschüre „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“, gibt
nach der großen Resonanz auf die türkische Übersetzung jetzt
auch in arabischer Sprache einen Überblick über Leistungen, die
Menschen mit Behinderungen zustehen. Sie ist als erste Orientierungshilfe
gedacht.

Auf 70 Seiten erfahren behinderte Menschen und ihre Angehörigen,
welche Leistungen von den Kranken- und Pflegekassen erbracht
werden und was beim Sozialamt zu beantragen ist. Der
Ratgeber zeigt, wann eine Frühförderstelle besucht werden kann,
wo ein Hilfsmittel beantragt wird und welche Unterstützung in der
Pflege möglich ist. Die Broschüre ist zweispaltig in arabischer und
deutscher Sprache verfasst. Das hilft bei Beratungsgesprächen und
erleichtert die Verständigung bei Behördengängen.
Schätzungen gehen davon aus, dass Arabisch von 320 Millionen
Menschen als Muttersprache und von weiteren 60 Millionen als
Zweitsprache gesprochen wird. Auch in Deutschland leben viele
Menschen, deren Muttersprache Arabisch ist.

Der Ratgeber, auch in türkisch-deutsch erhältlich, steht im Internet unter
www.bvkm.de (Recht und Politik) kostenlos als Download zur Verfügung.
Die gedruckte Version kann für 3 Euro bestellt werden: bvkm, Brehmstr.
5-7, 40239 Düsseldorf, info@bvkm.de, Tel.: 0211/64004-21 oder -15

Die Broschüre ist eine Kooperationsarbeit zwischen dem bvkm und dem
IBBC Berlin, gefördert durch die BKK Bundesverband GbR.

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte
Menschen e.V.
Anne Ott
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
Tel.: 0211-64004-21
Fax: 0211-64004-20
Mail: anne.ott@bvkm.de
Web: www.bvkm.de

 


PRESSEMITTEILUNG
Ratgeber zum Thema Vollmacht

Alternative zur rechtlichen Betreuung

14.3.2012 Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte
Menschen e.V. hat einen Ratgeber mit dem Titel „Ich sorge für mich!
Vollmacht in leichter Sprache“ veröffentlicht. Die Broschüre macht
deutlich, dass nicht immer ein rechtlicher Betreuer bestellt werden
muss, wenn volljährige Menschen mit Behinderung bei Rechtsgeschäften
Unterstützung benötigen.

In vielen Fällen kann eine rechtliche Betreuung durch die Erteilung
einer Vollmacht vermieden werden. Mit einer solchen Erklärung
kann ein behinderter Mensch zum Beispiel seine Eltern oder eine
andere Person seines Vertrauens bevollmächtigen, ihn in bestimmten
oder allen Angelegenheiten rechtlich zu vertreten.

Auch Menschen mit einer Lernschwierigkeit sind grundsätzlich in
der Lage, eine Vollmacht zu erteilen. Diesem Personenkreis fällt es
oft schwer, den in juristischer Sprache formulierten Text einer
Vollmacht zu verstehen. Wichtig ist es deshalb, bei der Beratung
leichte Sprache zu verwenden und auch die Vollmacht in leichter
Sprache zu erstellen.

Anhand von zwei praktischen Beispielen erläutert der Ratgeber die
rechtlichen Voraussetzungen und den Inhalt einer Vollmacht sowie
die Unterschiede zur rechtlichen Betreuung. Zu der Broschüre
wurde ein gleichnamiger Film erstellt. Die Kamera begleitet zwei
Menschen mit Behinderung zu einem Beratungstermin und bei der
anschließenden Erteilung einer Vollmacht.

Der Ratgeber steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik
„Recht und Politik“ kostenlos als Download zur Verfügung. Wer
die gedruckte Version des Ratgebers und/oder die DVD (je 3 Euro,
zusammen 5 Euro) bestellen möchte, wende sich bitte an: bvkm,
Stichwort „Vollmacht“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf, E-Mail an
verlag@bvkm.de.

Die Broschüre ist eine Kooperationsarbeit zwischen dem bvkm und dem
Elternverein Leben mit Behinderung Hamburg, gefördert durch die KKH
Allianz.


Hoffnungsbaum Newsletter Nr. 08 - Jahrgang 2012
Gute Kooperation zahlt sich aus: Der Verein Hoffnungsbaum e.V. erhielt den
Kindernetzwerk-Preis 2011

 


PRESSEMITTEILUNG
Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. warnt vor Inhalieren über Schüssel mit heißem Wasser
Winterzeit – Erkältungszeit: Vorsicht beim Inhalieren!

Norderstedt, 15.02.2012: Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit leiden viele Kinder unter Erkältungen. Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. warnt vor dem traditionellen Inhalieren von heißem Wasserdampf über einer Schüssel. Leicht kann die Schüssel umkippen oder mit dem Handtuch herunter gezogen werden. Schwere Verbrühungen sind die Folge.

Jedes Jahr verbrühen sich Kinder bei der traditionellen Inhalationsmethode, bei der Wasserdampf über einer Schüssel heißem Wasser und einem Handtuch über dem Kopf inhaliert wird. Groß ist die Gefahr, dass die Schüssel umkippt oder mit dem Handtuch beim Aufrichten vom Tisch gerissen wird und sich die heiße Flüssigkeit über das Kind ergießt. Schwerste Verbrühungen des Unterbauchs, der Oberschenkel und der Genitalien sind die Folge. Auch besteht die Gefahr, dass sich das Kind das Gesicht verbrüht, wenn der Wasserdampf zu heiß ist.

„Man sollte Kleinkinder nie über einer Schüssel mit heißem Wasser inhalieren lassen, da es dabei sehr häufig Verbrühungen gibt. Sicherer sind Nasenduschen oder standfeste Feucht-Inhalationsgeräte aus der Apotheke“, empfiehlt Dr. Nicos Marathovouniotis, leitender Oberarzt der Klinik für Kinderchirurgie an der Kinderklinik Amsterdamer Straße in Köln.

Auch ältere Kinder sind gefährdet, deshalb sollte man Kinder und Jugendliche grundsätzlich nie alleine inhalieren lassen. „Verbrühungen in der Unterbauch und Genitalregion sind für Kinder und Jugendliche sehr problematisch und belastend. Wir empfehlen auf die klassische Inhalationsmethode über der heißen Wasserschüssel zu verzichten“, so Adelheid Gottwald, Vorsitzende von Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V.
Paulinchen - Initiative für brandverletzte Kinder e.V.:
Die Initiative wurde 1993 gegründet, arbeitet bundesweit und ist als gemeinnützig anerkannt. Der Verein berät und begleitet Familien mit brandverletzten Kindern in jeder Phase nach dem Unfall. Mit einem großen Kompetenznetzwerk im Hintergrund bleibt keine Frage rund um die thermische Verletzung im Kindesalter offen. Ziel ist es, für jedes einzelne brandverletzte Kind individuell die bestmögliche Versorgung zu erreichen. Mit jährlichen Seminaren gibt Paulinchen e.V. Hilfestellung in der Rehabilitationszeit und warnt mit Präventionskampagnen vor den Gefahren durch heiße Flüssigkeiten und Flächen, sowie Brandbeschleunigern, Feuer, Strom und Säuren.

Paulinchen - Initiative für brandverletzte Kinder e.V.
Segeberger Chaussee 35, 22850 Norderstedt
Adelheid Gottwald und Anneliese Stapelfeldt
Tel. 02102-135739 und Tel. 040 52950884
Fax: 02102-135738
info@paulinchen.de


PRESSEMITTEILUNG
Steuererklärung leicht gemacht!
Neuer Ratgeber hilft Eltern behinderter Kinder

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. hat sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2011. So kann diese schrittweise und schnell bearbeitet werden.

Das Steuermerkblatt 2011/2012 enthält außerdem Hinweise auf Änderungen, die sich durch das Steuervereinfachungsgesetz für das laufende Kalenderjahr 2012 ergeben. Hierzu zählen die rückwir-kende Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrages auf 1.000 Euro sowie Erleichterungen bei der Absetzbarkeit von Kinderbe-treuungskosten.

Berücksichtigt wird ferner die neue Rechtsprechung des Bundesfi-nanzhofs zur steuerlichen Absetzbarkeit von Umbaukosten, die auf-grund einer Behinderung erforderlich sind. Auch wird auf die vereinfachte Geltendmachung bestimmter Krankheitskosten einge-gangen.
 
Die Darstellung von Steuervorteilen für behinderte Menschen bei der Kraftfahrzeugsteuer rundet das informative Merkblatt ab.

Das Steuermerkblatt 2011/2012 steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik“ kostenlos als Download zur Verfügung.
Wer die gedruckte Version des Steuermerkblatts bestellen möchte, sende bitte einen mit 55 Cent frankierten (an sich selbst adressierten) Rückumschlag  DIN lang  an den: bvkm, Stichwort „Steuermerkblatt“, Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf.

Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. ist ein Zusammenschluss von rund 28.000 Mitgliedsfamilien. Er vertritt u.a. die Interessen behinderter Menschen gegenüber Gesetzgeber, Regierung und Verwaltung. www.bvkm.de

Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.
Anne Ott
Brehmstraße 5-7
40239 Düsseldorf
Fax: 0211/64004-20
Mail: anne.ott@bvkm.de
Web: www.bvkm.de


Der Bundesverband Herzkranke Kinder e.V. hat seine Broschüre "Sozialrechtliche Hilfen für Familien mit herzkranken Kindern" neu aufgelegt.

Diese Broschüre enthält viele Informationen, zum Beispiel zu

  • Antragstellung
  • Rechtslage
  • Hilfsmöglichkeiten

Die Broschüre kann kostenlos angefordert werden: BVHK e.V., Kasinostr. 66, 52066 Aachen.

Zugleich ist auch ein kostenloser Download der Broschüre möglich; hier der direkte Link.


Klinikum Bielefeld gem. GmbH, Freitag, 23. September 2011, 09:47 Uhr

KLINIKUM BIELEFELD: AUSZEICHNUNG ZUM "SELBSTHILFEFREUNDLICHEN
KRANKENHAUS"
Auszeichnung zum "Selbsthilfefreundlichen Krankenhaus" / Als erstem deutschen Krankenhaus wird dem Klinikum Bielefeld die Auszeichnung "Selbsthilfefreundliches Krankenhaus" verliehen

Bielefeld - Als erstem Krankenhaus in Deutschland wird dem Klinikum Bielefeld am Freitag, den 23.09.2011 die Auszeichnung "Selbsthilfefreundliches Krankenhaus" durch das bundesweit tätige Netzwerk "Selbsthilfefreundlichkeit im Gesundheitswesen" verliehen. Der Nutzen für Patientinnen und Patienten in Bielefeld: Über eine enge Zusammenarbeit mit den Selbsthilfegruppen will das Klinikum seine Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten stärken.

Selbsthilfe-Aktivitäten insbesondere von chronisch kranken Menschen sind mittlerweile als wichtige Säule in der gesundheitlichen Versorgung anerkannt. Patienten/Patientinnen und deren Angehörige erfahren in einer Selbsthilfegruppe lebenspraktische Hilfe und sie werden bei der psychosozialen Bewältigung ihrer Erkrankung unterstützt. Mit der Auszeichnung "Selbsthilfefreundliches Krankenhaus" weist ein Krankenhaus nach, dass es sein ärztliches und
pflegerisches Handeln durch das Erfahrungswissen der Selbsthilfe erweitert, den Kontakt zwischen Patienten/Patientinnen und Selbsthilfegruppen befördert und kooperationsbereite Selbsthilfegruppe aktiv unterstützt.

Das Klinikum Bielefeld hat in einem über zweijährigen Arbeitsprozess mit Vertreter/Vertreterinnen aus Selbsthilfegruppen und der Selbsthilfe-Kontaktstelle Bielefeld erreicht, dass die Qualitätskriterien zur Selbsthilfefreundlichkeit konsequent umgesetzt werden.

Das bedeutet unter anderem: die regelhafte Information von Patientinnen und Patienten, bzw. deren Angehörige über die Möglichkeit zur Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe, die Benennung einer / eines Selbsthilfebeauftragten im Krankenhaus, den regelmäßigen Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen Selbsthilfegruppen /
Unterstützungsstelle und Krankenhaus, den Einbezug von Selbsthilfegruppen (bzw. der Unterstützungsstelle) in die Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Mitwirkung von Selbsthilfegruppen an Qualitätszirkeln, der Ethik-Kommission und ähnlichen für die Patienten und Patientinnen bedeutsamen Gremien im Krankenhaus.

Fachliche Unterstützung erhielt das Klinikum Bielefeld durch die Agentur Selbsthilfefreundlichkeit NRW, die landesweit für die Umsetzung des Projekts in Krankenhäusern zuständig ist.

Weitere Informationen:
http://www.klinikumbielefeld.de/index.php/pressemitteilungen.html

http://www.selbsthilfefreundlichkeit.de

Kontakt:
Klinikum Bielefeld gem.GmbH
Leiter Unternehmenskommunikation
Axel Dittmar
Teutoburger Straße 50
33604 Bielefeld
Tel.: 0521/5812081
Mobil: 0173/2099039
Mail: axel.dittmar@klinikumbielefeld.de


Link für diese Nachricht:
http://www.gesundheit-adhoc.de/index.php?m=1&id=11150
Link zur Pressemappe:
http://www.gesundheit-adhoc.de/pressemappe.php?s=K&id=Klinikum%20Bielefeld%20gem.%20GmbH


Bundesverband Herzkranke Kinder e.V.
Pressemeldung

BVHK bekommt Zuwachs

„Synergien stärken - Menschen mit angeborenen Herzfehlern von der Geburt bis ins Erwachsenenalter lückenlos begleiten und unterstützen!“

Ab sofort betreut die Geschäftsstelle des BVHK auch die „Bundesvereinigung Jugendliche und Erwachsene mit angeborenem Herzfehler e.V.“ (JEMAH e. V.)“.

Der BVHK vertritt bereits seit Jahren die Interessen von Kindern mit angeborenen Herzfehlern und von ihren Familien. Die erheblich jüngere Bundesvereinigung JEMAH e. V.  steht für die Belange junger Erwachsener mit angeborenen Herzfehlern ein.

Die Arbeit beider Vereinigungen ergänzt sich somit. Dank des medizinischen Fortschritts erreichte vor einigen Jahren die erste Generation von Kindern mit angeborenen Herzfehlern das Erwachsenenalter. Diese Betroffenen brauchen kompetente Hilfe bei der Wahl des richtigen Berufs, bei der Familienplanung und bei der Suche nach medizinischen Hilfen.

„Durch die neue Kooperation können wir Menschen mit angeborenen Herzfehlern von der Geburt bis ins Erwachsenenalter lückenlos begleiten und unterstützen. Die gemeinsame Geschäftsstelle verkürzt noch einmal die Wege zwischen den beiden Vereinen, die bereits seit Jahren eng zusammenarbeiten. Sie bündelt Kräfte, stärkt Synergien und macht damit die Arbeit der beiden Vereine noch effektiver als bisher,“ so Hermine Nock, BVHK- Geschäftsführerin.

Die Kontaktdaten der neuen Geschäftsstelle:
Bundesvereinigung JEMAH e.V.
Kasinostraße 66
52066 Aachen
Tel.: 0241 - 55 94 17 38
http://www.jemah.de <http://www.jemah.de/>

info@jemah.de
Reg. am Vereinsregister Hannover
(Reg. Nr.: NZS 81 VR 7240)

Weitere Informationen zu unseren Veranstaltungen und zum Journalistenpreis des BVHK finden Sie unter:

Bundesverband Herzkranke Kinder e.V. (BVHK)
Tel.:02 41/ 91 23 32
E-Mail: bvhk-aachen@t-online.de
www.bvhk.de