komplementär (von lat. complementum = Ergänzung): In der Genetik wird dieser Begriff zur Beschreibung der DNA verwendet. Die in die DNA eingebauten vier verschiedenen Basen Adenin (A) und Thymin (T) sowie Cytosin (C) und Guanin (G) sind paarweise komplementär: Jeder Base des Sinnstrangs der DNA wird nur eine nach Größe, Form und Ladung passende andere Base für den Antisense-Strang zugeordnet: Die Paarungen sind A mit T sowie C mit G. Daher tragen beide DNA-Stränge die gleiche Information, die jedoch nur im Sinnstrang lesbar ist. Das Ganze ist vergleichbar mit einem Text und seiner spiegelbildlichen Kopie. Dem entsprechend sind auch die Einzelstränge von DNA-Abschnitten komplementär. Diese Struktur ist Voraussetzung für die identische Reduplikation und die Transkription.
|