




Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen
Auf ihrer Mitgliedsversammlung am 26. Mai 2006 hat die Organisation Kindernetzwerk e. V. Leitlinien zur Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen verabschiedet. Das Kindernetzwerk e. V. formuliert darin Grundsätze, die auf die Einhaltung von Neutralität und Unabhängigkeit im Rahmen einer partnerschaftlichen Kooperation mit denen im Titel genannten Institutionen zielen. Diese Leitlinien sind auch als Download unter www.kindernetzwerk.de abrufbar.
I. Präambel
1. Das Kindernetzwerk richtet seine fachliche und politische Arbeit schwerpunktmäßig an den Bedürfnissen und Interessen Selbsthilfegruppen aus den Bereichen körperlicher Krankheiten / Behinderungen, psychischer Erkrankungen und sozialer Problemstellungen aus. Durch die Etablierung diverser Datenbanken und vernetzender Aktivitäten will das Kindernetzwerk die Selbsthilfepotenziale von Betroffenen aktivieren und deren Engagement in Selbsthilfegruppen fördern. Im Blickpunkt stehen dabei Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
2. Um die Interessen von Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinteressierten sachgerecht wahrnehmen zu können, ist es für das Kindernetzwerk unabdingbar, seine Neutralität und Unabhängigkeit zu wahren. Es strebt auf der Basis seiner Fachlichkeit eine partnerschaftliche Kooperation mit Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen an.
3. Die folgenden Leitlinien gelten für die partnerschaftliche Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen.
4. Die nachstehenden Leitsätze gelten sowohl für das Kindernetzwerk selbst (als Plattform und übergreifender Zusammenschluss von Eltern-Selbsthilfegruppen) als auch für die Selbsthilfeorganisationen, die sich schriftlich zur Einhaltung dieser Leitlinie gegenüber dem Kindernetzwerk e. V. verpflichtet haben.
II. Allgemeine Leitlinien
1. Eine partnerschaftliche Kooperation zwischen dem Kindernetzwerk, Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen muss mit den satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben des Kindernetzwerks in Einklang stehen und diesen dienen. Das Kindernetzwerk wird keine Zusammenarbeit akzeptieren, die die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet oder gar ausschließt.
2. In allen Bereichen der Kooperation behält das Kindernetzwerk die volle Kontrolle über die Inhalte der Arbeit und bleibt unabhängig.
3. Jede Kooperation und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen wird transparent behandelt, um die Neutralität und Unabhängigkeit des Kindernetzwerks sicherzustellen.
4. Sollte bei der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen eine Sponsoringvereinbarung getroffen werden, werden die geltenden steuerrechtlichen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit von Vereinen beachtet.
III. Informationen und inhaltliche Neutralität
1. In Kooperation mit der Pharmaindustrie, Anbietern von Heil- und Hilfsmitteln und anderen Akteuren im Gesundheitswesen , die Produkte für behinderte und chronisch kranke Menschen anbieten, ist auf eine eindeutige Trennung zwischen Produktwerbung des Unternehmens und Informationen von Kindernetzwerk e. V. zu achten.
2. Kindernetzwerk e. V. wirbt nicht für Produkte und beteiligt sich auch nicht an der Werbung.
3. Das Kindernetzwerk gibt grundsätzlich weder Empfehlungen für einzelne Medikamente, Medikamentengruppen oder Medizinprodukte, noch Empfehlungen für bestimmte Therapien oder diagnostische Verfahren. Es ist die Abgabe einer Empfehlung jedoch dann denkbar, wenn dies auf dem Bewertungsergebnis anerkannter und neutraler Expertengremien (Fachbeiräte, Beraterkreis etc.) beruht. Reine Verlautbarungen von Wirtschaftsunternehmen werden hingegen kenntlich gemacht und nur mit Quellenangabe weitergegeben.
4. Das Kindernetzwerk sieht es als seine Pflicht an, Erfahrungen von Betroffenen mit Medikamenten, Medizinprodukten, Therapien und dem Umgang mit der Erkrankung im Alltag zu vermitteln und gegebenenfalls auch darüber zu informieren. Entsprechendes gilt für die Information über die Vielfalt des Angebotes und über neue Entwicklungen im Bereich der Prävention, Kuration und Rehabilitation.
5. Das Kindernetzwerk ist in seiner fachlichen Arbeit unabhängig und nicht an medizinische Fachrichtungen gebunden. Es steht auch alternativen Heilmethoden und Therapierichtungen grundsätzlich offen gegenüber.
IV. Zuwendungen
1. Das Kindernetzwerk nimmt finanzielle Zuwendungen von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen entgegen. Dabei wird das Kindernetzwerk vermeiden, in Abhängigkeit von nur einem bestimmten Unternehmen oder von nur einer bestimmten Person zu geraten. Das Kindernetzwerk achtet bei der Förderung insbesondere darauf, dass eine Beendigung der Unterstützung nicht die inhaltliche Arbeit des Kindernetzwerks oder gar den Fortbestand der Organisation gefährden kann.
2. Das Kindernetzwerk sichert seine Unabhängigkeit gegenüber Sponsoren dadurch ab, dass Sponsoring-Vereinbarungen schriftlich fixiert und die Zuwendungen transparent gemacht werden.
V. Kommunikationsrechte
1. Unterstützende Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen können, ihre finanzielle Förderung des Kindernetzwerk intern und auch in der Öffentlichkeitsarbeit nach außen ausweisen.
2. Das Kindernetzwerk gewährt den fördernden Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen im Rahmen der Vereinbarungen Kommunikationsrechte wie etwa das Recht der Logo-Verwendung. Das Logo darf jedoch nicht zur unmittelbaren oder mittelbaren Bewerbung von Produkten oder Produktgruppen zur Therapie von chronischen Erkrankungen oder Behinderungen verwendet werden.
3. Eine Verwendung des Logos des Kindernetzwerkes oder dessen Namen darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Kindernetzwerk e. V. oder der entsprechenden Eltern-Selbsthilfeorganisation erfolgen. Name und Logo müssen dann in jedem Fall originaltreu verwendet werden.
4. Ein Abdruck des Logos in Publikationen des Kindernetzwerkes erfolgt ohne besondere Hervorhebung.
5. Das Kindernetzwerk gewährt ggf. den unterstützenden Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen auch das Recht, den Abdruck des Logos des unterstützenden Akteurs in Publikationen oder auf Plakaten des Kindernetzwerkes zu verlangen, soweit dies ohne besondere Hervorhebung erfolgt.
6. Eine direkte Verlinkung von der Internetseite des Kindernetzwerkes zu einem Wirtschaftsunternehmen und anderen Akteuren im Sozial- und Gesundheitswesen kann nur mit der Schaltung einer Zwischenseite mit dem Hinweis erfolgen, dass die Seiten der Kindernetzwerkes verlassen werden.
VI. Unterstützung der Forschung
1. Das Kindernetzwerk begrüßt Forschungsanstrengungen, die einer Verbesserung der Situation der von Krankheit, psychischen oder sozialen Problemen betroffener oder bedrohter Menschen dienen und die zur Aktivierung ihrer Selbsthilfepotenziale beitragen können. Hierzu zählen explizit gerade auch Forschungsanstrengungen, welche die Verbesserung der Versorgungsforschung und der Ausweitung der Forschungsaktivitäten seltener Krankheiten zum Gegenstand haben.
2. Das Kindernetzwerk ist grundsätzlich bereit, sich mit seiner Fachkompetenz an Forschungsprogrammen zu beteiligen, über diese zu berichten und sie damit der Fachöffentlichkeit zugänglich zu machen. Eine solche Unterstützung setzt jedoch voraus, dass bei der Entwicklung der Fragestellung (Beispiel Versorgungsforschung) und der Forschungsrichtung (Beispiel Patientenorientierung) sowie bei der Auswertung von Datenmaterial und der Erstellung eines Ergebnisberichtes, das Fachwissen des Kindernetzwerks und seiner Mitgliedsorganisationen durch kooperative Zusammenarbeit Berücksichtigung findet. Darüber hinaus müssen die Informationen über das Forschungsdesign und der Ergebnisse gegenüber dem Kindernetzwerk und den zu beteiligten Mitgliedsorganisationen vollständig offengelegt werden. Des Weiteren hält das Kindernetzwerk die Übernahme der Kosten für die genannten Unterstützungsmaßnahmen durch die betreffenden Akteure für geboten.
VII. Veranstaltungen
1. Das Kindernetzwerk trägt dafür Sorge, dass bei eigenen durchgeführten Veranstaltungen stets die Neutralität und Unabhängigkeit gewahrt bleibt.
2. Bei der Festlegung der Inhalte und bei der Auswahl der Referentinnen und Referenten achtet das Kindernetzwerk insbesondere darauf, dass die Sachverhalte objektiv und unabhängig von fremden Interessen dargestellt und behandelt werden. Dies schließt die einseitige Darstellung zu Gunsten eines bestimmten Wirtschaftsunternehmen und anderer Akteure im Sozial- und Gesundheitswesen oder speziell vom Akteur vertretenen Produkten oder Produktgruppen aus. Bei Veranstaltungen trägt das Kindernetzwerk Sorge dafür, dass die behandelten Themenbereiche nicht ausschließlich von Referentinnen und Referenten behandelt werden, die bei dem jeweiligen Sponsor angestellt oder von ihm finanziell abhängig sind.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung des Kindernetzwerks e. V. am 26.Mai 2006