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Versorgungsgesetz 2012

Versorgungsgesetz 2012: Mehr Geld für die Seltenen an Uni-Ambulanzen

Die Finanzierung von Spezialambulanzen an Universitätskliniken wird ab 2012 verbessert. Mit dem neuen Versorgungsstrukturgesetz könnten sich damit für Kinder mit schweren chronischen und insbesondere seltenen Erkrankungen nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) deutlich bessere Perspektiven eröffnen.

Das ab 2012 gültige Gesetz sieht vor, dass bei der Vergütung pädiatrischer Hochschulambulanzen bei der Versorgung von Kindern  mit seltenen Erkrankungen für gleiche Leistungen künftig die deutlich höheren Vergütungsvereinbarungen anzusetzen sind, die in kinder- und jugendmedizinischen Spezialambulanzen außerhalb der Universitäten bereits erstattet werden.

Bisher waren die hochspezialisierten Leistungen an pädiatrischen Universitätskliniken deutlich unterfinanziert gewesen. Darauf hat die DGKJ in den vergangenen Jahren aufmerksam gemacht. Dies ist nun vom Bundesgesundheitsministerium im Versorgungsgesetz aufgenommen worden.

Den Ambulanzen der Universitätskliniken für Kinder- und Jugendmedizin (nach Paragraf 117 SGB V) wird nun erstmals die Möglichkeit eröffnet, ihren erhöhten Aufwand mit einer Zusatzpauschale ähnlich wie ermächtigte Spezialambulanzen an kommunalen Kinderkliniken geltend zu machen. Dies ist durch Ergänzung des Paragrafen 120, Abs. 2 SGB V möglich. Die Maßnahme sichert laut DGKJ die Existenz der Spezialambulanzen an Hochschulen und unterstreicht auch den erheblichen Mehraufwand bei der Versorgung von Kindern mit seltenen Erkrankungen im Vergleich mit erwachsenen Patienten. Denn neben der primären medizinischen Betreuung kümmern sich die Teams der universitären Spezialambulanzen mit zum Teil hohem Aufwand auch um die Lebenssituation der betroffenen Familien, die Kinder mit seltenen Erkrankungen versorgen.