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Bericht über die JAHRESTAGUNG 2010 des Kindernetzwerkes
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"Patientenrechte und Patientenbelange von Eltern mit besonderen Kindern und Jugendlichen" - so lautete das Motto der Jahrestagung 2010 der bundesweiten Organisation Kindernetzwerk e. V., die mit Unterstützung des Bundesministeriums für Gesundheit am 3. Juli 2010 in Aschaffenburg stattgefunden hat. Vor dem Hintergrund des 2011 geplanten Patientenrechtegesetzes ein hochaktuelles und brisantes Thema für einen interessanten Tagungsbericht.
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Die erste Referentin, Prof. Dr. Alexa Köhler-Offierski, Präsidentin der evangelischen Fachhochschule Darmstadt, brachte das Dilemma gleich auf den Punkt: Die Patientenrechte gingen von einem Menschenbild aus, das der Patient nach entsprechender Information sachgerecht entscheiden kann, ob und wie und wo er sich behandeln lassen will. Damit er hierzu in der Lage ist, müsse er jedoch rechtzeitig und grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch über Art und Umfang der geplanten Maßnahmen und der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken aufgeklärt werden, damit überhaupt eine wirksam werdende Einwilligung erfolgen könne. Diese Aufklärung habe dann aber so zu erfolgen, dass sie für Patienten - auch wenn diese sich sprachlich nicht verständigen können - zu verstehen ist. Soweit die Rechtslage.
Die Praxis sieht hingegen nach Darstellung von Alexa Köhler-Offierski häufig anders aus. Je nach Akutheit der Erkrankung sind die Informationen, die den Patienten nach der Anamnese und der Befunderhebung erreichen, häufig unvollständig. Das bedeutet in der Praxis, dass langfristige und nachhaltige Entscheidungen, die den Einsatz von Therapien oder möglicher Versorgungskonzepte betreffen, häufig "in eine Situation unvollständiger Informationen gefällt" werden. Zwar heißt es in § 2a SGB V, das den besonderen Belangen behinderter und chronisch kranker Menschen Rechnung zu tragen sei. Nicht geregelt ist hingegen, wer diese besonderen Belange festlegt, woraus diese Bedürfnisse ganz konkret bestehen und wie sich die Patienten die ihnen grundsätzlich zustehenden Rechte überhaupt zunutze machen können?
Manche Antworten auf diese komplexen Fragen hatte Dr. Peter Scholze, Vorstandsbeauftragter für Patientenorientierung der KV Bayerns, parat. Er verwies zunächst darauf, dass die Patientenrechte bisher unübersichtlich auf zahlreiche Gesetze und Vorschriften verteilt sind, die von den Patienten in der Regel nicht mehr überblickt werden können. So berühren die Patientenrechte zum Teil das Zivilrecht, das Strafrecht, das Haftungsrecht, das Sozialversicherungsrecht, die ärztliche Berufsordnung, das Heilberufekammergesetz, das Richterrecht und auch die zwischen Ärzten und Patienten ausgehandelten Behandlungsverträge. All dies führt dazu, dass die Transparenz bei den Patienten verloren geht oder erst gar nicht zustande kommt. Dies wiederum führt dazu, dass die Patienten unzureichend informiert und aufgeklärt sind, was wiederum zu einer gestörten Kommunikation zwischen den Versicherten und den Fachleuten führt. Hinzu kommen laut Scholze die "ausgesprochen schlechten Rahmenbedingungen" die die Bundesregierung und die Gesundheitspolitiker der regierenden Parteien primär zu verantworten hätten. Fortschritte gibt es laut Scholze dagegen bei der Aufdeckung von Behandlungsfehlern, einem der zentralen Patientenrechten schlechthin. So sind im Jahr 2009 von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern insgesamt 7.424 Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bearbeitet worden. In 2.184 Fällen davon wurden schließlich als Behandlungsfehler und Risikoaufklärungsmängel eingestuft, davon 1.771 Fälle "Behandlungsfehler als Ursache für einen Gesundheitsschaden". Gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle sind damit im Jahr 2009 durch die Gutachter-kommission und Schlichtungsstellen bearbeitet und bewertet worden.
Auch für den neuen Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, sind dies erste positive Schritte, die auch von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt würden. Sie reichten allerdings noch lange nicht aus, um den Patientenrechten in Zukunft in voller Weise gerecht werden zu können. Deshalb möchte Zöller -wie er bei der Jahrestagung des Kindernetzwerks in Aschaffenburg nochmals ausdrücklich darstellte - bis spätestens Anfang 2011 einen Entwurf für ein Patientenrechtegesetz in Deutschland politisch und parlamentarisch auf den Weg bringen. Generelles Ziel des Gesetzes sei es, dem Patienten zu vermitteln, welche Rechte ihm im unübersichtlichen Dschungel der Gesetze und Vorschriften zustehen und wie er ganz konkret zu diesen Rechten gelangen kann. Zöller: "Gerade hier benötigen wir endlich mehr Transparenz für die Patienten."
Konkret plant Zöller unter anderem ein anonymes Meldesystem für Behandlungsfehler und Beinahefehler, wobei sich Zöller allerdings von der in der Öffentlichkeit kontrovers diskutierten Beweislastumkehr eindeutig distanzierte. Im Patientenrechtgesetz sollen zudem die Ansprüche der Patienten gegenüber den Leistungsträgern gestärkt werden. So sollen die Krankenkassen gezwungen werden, bei Anträgen beispielsweise auf Mutter-Kind-Kuren oder auf Verordnungen von Hilfsmitteln für Kinder zeitnahe Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungen dürften dann nicht mehr - wie bislang - auf die lange Bank geschoben werden. Zöller schwebt sogar vor, in Zukunft ein Antrag dann als genehmigt anzusehen, wenn er innerhalb vorgeschriebener Fristen nicht fristgerecht bearbeitet worden ist. Ob es sich damit allerdings insbesondere gegenüber dem Leistungsträgern durchsetzen kann, ist völlig offen.
Zwar steht das inhaltliche Korsett für das neue Patientenrechtegesetz schon weitgehend fest, trotzdem nahm Wolfgang Zöller die Anregungen der Kindernetzwerk-Mitglieder und - Mitgliedsorganisationen bei der Aschaffenburger Jahrestagung dankbar auf. So wünscht sich Annette Mund, Bundesvorsitzende der Selbstständigkeitshilfe bei Teilleistungsstörungen (SeHT e. V.), eine bundesweite Anlaufstelle, bei der künftig Informationen über die Patientenrechte gebündelt und transparent aufgearbeitet werden und bei der sich Repräsentanten der Selbsthilfe evtl. auch regelmäßig schulen lassen können. Hermine Nock, Geschäftsführerin des Bundesverbandes Herzkranke Kinder e. V., wünscht sich vor allem, dass künftig Mediziner im Bereich der Kommunikation besser geschult werden sollen. Denn auch eine verständliche Kommunikation sei ein ausgesprochen hohes Patientenrecht, das derzeit nur in wenigen Fällen adäquat erfüllt werde. Dies bekräftigte auch Ulrike Wößner, Bundesvorsitzende von Noonan-Kinder e. V. Deutschland. Unseren Mitgliedern, so Wößner in Aschaffenburg, falle es ausgesprochen schwer, sich zielgerichtet zu informieren oder beraten zu werden. Dies liege zum Teil auch daran, dass in manchen Bundesländern gewisse Leistungen für Noonan-Kinder und andere Kinder mit seltenen und chronischen Erkrankungen problemlos gewährt würden, während anderenorts diese verweigert oder häufig hart erkämpft werden müssen. Wößner: "Wir fordern entschieden eine bundesweit einheitliche Regelung auf diesem Gebiet."
Über die eigenen Erfahrungen mit ihren Patientenrechten berichteten abschließend die 21-jährige Katja Krüger und die 22-jährige Maike Tietschert vom Arbeitskreis "Junge Erwachsene im Kindernetzwerk". Sie wünschen sich künftig ein Recht auf Vertraulichkeit und Privatsphäre (persönliches Arztgespräch mit dem Arzt ohne die Eltern auch bereits ab dem 16. Lebensjahr) sowie ein Recht auf angemessene Sprache und Respekt von jungen Menschen im Adoleszentenalter. Die häufig von Ärzten auch noch im Jugendalter verwendete Babysprache sei für junge Menschen unzumutbar, betonten beide. Zudem forderten Sie auch ein Recht auf Qualitätsstandards ein. Diese sei für alle Patienten und insbesondere für junge Menschen derzeit überhaupt nicht nachprüfbar: "Wie weiß ich, ob der Arzt macht was er soll und wie gut?"
Wie alle Referenten und Redner auf der Jahrestagung forderten Krüger und Tietschert abschließend auch nochmals nachhaltig das Recht auf Information und Transparenz ein. Dies betreffe insbesondere die Mediziner. "Häufig kommen wir genauso schnell aus den Arztpraxen heraus, wie wir hineingekommen sind." Das Recht auf ausreichende Information bleibe gerade hier deshalb häufig auf der Strecke.
Es waren also eine ganze Menge Anregungen, die der Patientenbeauftrage Wolfgang Zöller eifrig notieren und mit nach Berlin nehmen konnte. Bleibt nur zu hoffen, dass die Anregungen von Seiten des Kindernetzwerk Vorstandes, des Kindernetzwerk Vorsitzenden Hubertus von Voß sowie der angeschlossenen Mitgliedsorganisationen und Mitglieder nicht ungehört verhallen und künftig ihren Platz im neuen Patientenrechtegesetz finden werden.
Raimund Schmid / Geschäftsführer von Kindernetzwerk e.V.
FOTOS von der JAHRESTAGUNG 2010:
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