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Beschluss vom 10.03.2021: Weiterentwicklung Nationale Impfstrategie94. Gesundheits-Minister-Konferenz (GMK)

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11.03.2021: Die GMK im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit empfiehlt der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder folgenden Beschluss:

Die Nationalen Impfstrategie von Bund und Ländern sieht in der zweiten Phase der Impfkampagne eine dezentrale Verimpfung vor, die niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie die Betriebsärzteschaft verstärkt einbezieht. Da die verfügbare Menge an Impfstoffenin absehbarer Zeit die Kapazitäten der Impfzentren und mobilen Impfteams übersteigen wird, ist der Übergang in diese Phase in den kommenden Wochen einzuleiten.

In Ergänzung des GMK-Beschlusses vom 6. November 2020 „Gemeinsames Vorgehen bei Impfungen gegen COVID-19" und folgend aus dem Beschluss der MPK vom 3. März 2021 fassendie Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit folgenden Beschluss:

1. Die etablierten Strukturen der Impfzentren und mobile Impfteams werden weiterhin benötigt. Für einen planbaren Betrieb werden die Anlieferungsstandorte der Länder im April wöchentlich kontinuierlich mit 2,25Mio. Dosen beliefert. Die Länder teilen dem Bund bis zum 19. März 2021 mit, wie die Aufteilung ihres jeweiligen Anteils auf die verschiedeneren Hersteller wochenbezogen im April vorgenommen werden soll. In den Folgemonaten ist eine Steigerung dieser Menge notwendig. Die Aufteilung dieser Impfstoffe an die Länder erfolgt weiterhingemäß Bevölkerungsanteil.

2. Einzelne Länder können bis zum 19. März 2021 gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit ein „Opt-out" erklären, nämlich dass sie im April noch nicht an der routinemäßigen Impfung in den Arztpraxen teilnehmen wollen. Diese Länder werden dann von dem im Folgenden beschriebenen Mechanismus ausgenommen, die Apotheken dieser Bundesländer werden im April somit nicht vom pharmazeutischen Großhandel mit Impfstoffen für die Arztpraxen beliefert werden. Diese Länder erhalten im April wie bisher ihren jeweiligen bevölkerungsbezogenen Anteil an Impfstoffen.

3. Der Bund wird den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) bis mindestens zum 30. September 2021 finanzieren. Die entsprechende rechtliche Grundlage wird zeitnah geschaffen.

4. Die Länder werden Termine in den Impfzentren weiterhin nach geltender Priorisierung gemäß der CoronaImpfV vergeben.

5. Die Menge der pro Woche verfügbaren Impfstoffe, die die wöchentliche Lieferung an die Länder übersteigt, wird an die Arztpraxen ausgeliefertund dort routinemäßig verimpft. Ziel ist es, frühestmöglich, jedoch spätestensin der KW 16 damit zu starten. Sollten es die noch zu konkretisierenden Liefermengen der Hersteller für April zulassen, soll früher begonnen werden. In den Folgewochen entwickelt sich die wöchentlich an die Arztpraxen gelieferte Menge analog zu den sich wöchentlich verändernden Gesamtlieferungen.

6. Über die konkrete Aufteilung der wöchentlichen Anteile von Impfzentren und Arztpraxen an der Zahl der zu erwartenden Impfdosen fürImpfzentren und Arztpraxenfür den Monat Mai wird die GMK zusammen mit dem Bundesminister für Gesundheit frühzeitig entscheiden, sobald die konkreten Lieferdaten für diesen Monat vorliegen. In keinem Fall solldie unter 1. definierte wöchentliche Menge unterschritten werden.

7. Die Belieferung der Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erfolgt - wie bei anderen Schutzimpfungen auch - über die Apotheken. Die Apotheken werden über die etablierten Strukturen des pharmazeutischen Großhandels beliefert.Der Großhandel erhält seine Lieferung direkt aus dem Zentralla-ger des Bundes oder vom Hersteller.Die Kosten des Großhandels und derApotheken werden durch Festzuschläge gedeckt, die der Bund trägt.

Quelle:

https://www.gmkonline.de/documents/gmk-beschluss--weiterentwicklung-nationale-impfstrategie_1615451586.pdf