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Aus dem Netzwerk zusammengetragenElternbeitragssatzung

Das Kindernetzwerks erreicht regelmäßig Erfahrungsberichte von betroffenen Eltern, die für ihre kranken Kinder oft viel erstreiten müssen und dabei regelrecht zu Experten im Bereich der Pflege, Ernährung, Psyche und des Sozialrechts werden. Genau wie im Falle von Familie Rauch, die sich in der Elternbeitragssatzung schlau gemacht haben.

Gern möchten wir ihre Erfahrung teilen, ist er doch für anderen Eltern des Kindernetzwerks aus der Region ein wichtiger Mehrwert.
Ihren Bericht stellen wir daher rechtlich ungeprüft ein - geht es uns in diesem Fall vor allem um das Teilen der Errungenschaft im Bereich Elternbeiträge aus des Kreis Steinfurt:

„Sehr geehrte Frau Jackel-Neusser,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir waren uns zunächst nicht ganz sicher, ob unsere Information beim knw
richtig platziert ist, aber da Sie sich mit Ihrem umfangreichen
Portfolio auch für Geschwister von Kindern mit Behinderung und
chronischen Erkrankungen und ihre Familien (politisch) einsetzen und ein
Anruf heute Morgen in der Geschäftsstelle ergeben hat, dass wir die
Nachricht gerne mitteilen sollen, wenden wir uns mit Freude an Sie:

In Bezug auf die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung haben wir im
Kreis Steinfurt eine sehr erfreuliche Entwicklung für Geschwister von
Kindern, die aufgrund einer bestehenden oder drohenden Behinderung eine
heilpädagogische Kinderbetreuung in Anspruch nehmen.
Da dies landesgesetzlich geregelt ist, geht es in unserem Fall um die
Rechtslage in Nordrhein-Westfalen. Ggf. könnten aber natürlich in
anderen Bundesländern ähnliche gesetzliche Grundlagen zu vergleichbaren
Situationen der Ungleichbehandlung führen. In jedem Fall dachten wir,
dass vielleicht Ortsverbände oder Betroffene vor Ort in anderen Kreisen
und kreisfreien Städten (zumindest in NRW) prüfen könnten, ob die
jeweilige Satzung für Elternbeiträge für die (vorschulische)
Kindertagesbetreuung ähnlich betroffen ist. Falls nämliche eventuelle
Geschwisterermäßigungen oder -befreiungen von der Anwendbarkeit des § 50
Abs. 1 KiBiz abhängig sind, könnte die Änderung des Kreises Steinfurt
vielleicht übernommen werden. Wir würden uns sehr freuen, wenn nicht nur
im Kreis ST betroffene Familien von einer Beitragsreduzierung bzw. einem
Beitragserlass der Elternbeiträge profitieren können. Um auf diese
Änderung aufmerksam zu machen, wenden wir uns also an Sie, das
kindernetzwerk, und die Lebenshilfe Nordrhein-Westfalen.

Zur Sachlage:

Wir sind Eltern zweier Kinder, die denselben Kindergarten besuchen.
Unser älteres Kind hatte in den ersten Jahren einen Regelplatz inne und
extern Therapien und heilpädagogische Frühförderung in Anspruch
genommen. Zum Start des Kindergartenjahres 2021/22 ist es auf einen
heilpädagogischen Platz in derselben Gruppe derselben
Kindertageseinrichtung gewechselt. Logo- und Ergotherapien finden nun im
Kindergartenalltag statt, die externe heilpädagogische Frühförderung
entfällt. Unser jüngeres Kind besucht einen Regelplatz im selben
Kindergarten.

Die Elternbeitragssatzung des Kreises Steinfurt hat eine
Geschwisterbefreiung für Elternbeiträge in der Kinderbetreuung
vorgesehen, die auf der Anwendung der §§ 50 Abs. 1 und 51 Abs. 4 S. 3
KiBiz beruhten. Das KiBiz schließt jedoch in § 1 Abs. 1 S. 2
heilpädagogische Einrichtungen vom Anwendungsbereich des Gesetzes aus.
Legal definiert sind "heilpädagogische Einrichtungen" hingegen nicht,
sodass wir bereits im Rahmen einer Petition fünf Fragen idZ an den
Petitionsausschuss des NRW-Landtages gerichtet haben.

Dies führte dazu, dass Geschwister (mit einem Regelplatz) von Kindern,
die ebenfalls einen Regelplatz in der Kinderbetreuung belegen, von
Elternbeiträgen befreit sind, auch wenn das Kind andere
Eingliederungshilfen nach dem SGB IX erhält. Geschwister (mit einem
Regelplatz) von Kindern, die einen heilpädagogischen Platz in der
Kinderbetreuung belegen (der nach §§ 79, 99 SGB IX finanziert ist),
mussten hingegen Elternbeiträge zahlen und fielen nicht unter die
Geschwisterbefreiuung.

Die erfreuliche Entwicklung ist nun, dass der Kreistag des Kreises
Steinfurt in seiner Sitzung am 13.12.2021 beschlossen hat, in § 5 Abs. 2
der Elternbeitragssatzung die Beitragsbefreiung auf Geschwister von
Kindern, die in einer heilpädagogischen Kindertageseinrichtung betreut
werden, bzw. einen heilpädagogischen Platz in Anspruch nehmen, zu
erweitern, um, so wörtlich in der Beschlussvorlage, "eine
Gleichbehandlung aller Familien herbeizuführen".

Die Unterlagen zum Kreistagsbeschluss sind über folgende URL direkt
einsehbar:
https://sessionnet.krz.de/kreis_steinfurt/bi/vo0050.asp?__kvonr=10232

Alternativ finden Sie diese, wenn Sie über das Bürgerinfoportal des
Kreises Steinfurt den Kalender aufrufen, "Dezember" und "2021" auswählen
und beim 13.12. (Mo) auf den Kreistag klicken. Unter Ö25 sind die
enstprechenden Unterlagen hinterlegt. Alternativ können wir Ihnen die
PDF-Dokumente auch zusenden, haben dies aber zunächst aus Sorge
unterlassen, beigefügte Anhänge könnten die Email in einen Spam-Ordner
verschieben oder als Risiko einstufen.

Die geänderte Satzung wurde im Amtsblatt Nr. 53/2021, ausgegeben in
Steinfurt am 21. Dezember 2021, unter der Nr. 328 (S. 635 - 641)
veröffentlicht.

Die URL für den Online-Zugriff lautet:
https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Aktuelles/Amtsblatt/2021/Amtsblatt%2053-2021.pdf;

alternativ finden Sie dies in der Navigationsleiste der Webseite des
Kreises Steinfurt in dem Navigationspunkt "Aktuelles", Unterpunkt
"Amtsblatt" --> "2021", wovon Sie dann das PDF-Dokument mit der Nr. 53
auswählen.

Wir hoffen, dass wir mit diesem Hinweis bei Ihnen "an der richtigen
Stelle" sind und wünschen Ihnen ein frohes, gesundes und glückliches
Jahr 2022.

Bei Rückfragen, auch ausführlichere Informationen zur vorherigen
Rechtslage, können Sie sich gerne unter dieser Email-Adresse an uns wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Inga Rauch und Jan Rauch"