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SGB-VIII-Novelle Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz, KJSG)

Nach etlichen Anläufen die Inklusion auch rechtlich im Deutschen Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Sozialgesetzbuch) zu verankern, wurde im Frühjahr 2021 das Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet, dass den Weg in eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe ebnet. Ziel des Gesetzes war, die Teilhabe und Chancengerechtigkeit von jungen Menschen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Das Kindernetzwerk will in diesem Reformprozess die Selbsthilfe in ihrer Partizipation unterstützen.

In der Vergangenheit wurden die Diskussionen rund um ein inklusives SGB VIII vor allem von Vertreterinnen und Vertretern der Kinder- und Jugendhilfe dominiert. Die Sichtweisen der Selbsthilfe von Kindern mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen waren nur rudimentär vertreten. Und oft genug findet Partizipation nicht auf Augenhöhe statt.

Partizipation ist jedoch in demokratischen Gesellschaften ein Grundrecht, daher wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Stimme der Selbsthilfe von Familien mit chronisch kranken und behinderten Kindern gehört werden.

Während Professionelle zwar über eine fachliche Expertise verfügen, sind es diese Familien, die Experten für ihre jeweilige Lebenswelt sind. Sie können einschätzen, welche Ideen und Konzepte sich im Alltag umsetzen lassen (Straßburger und Rieger sprechen hier von erlebter Expertise).

Hier kann das Kindernetzwerk vermitteln: Gerade Familien mit chronisch kranken Kindern sind Experten für ihre jeweilige Lebenswelt, sie können einschätzen, welche Ideen und Konzepte sich im Alltag umsetzen lassen. Der Aufbau verbindlicher Beteiligungsstrukturen ist eine organisatorische Herausforderung, da es sich bei Menschen mit Behinderung nicht um eine homogene Gruppe mit gleichen Interessen handelt. Auch nicht bei Kindern mit chronisch Erkrankungen und Behinderunge und den unzähligen Selbsthilfestrukturen. Hier kann das Kindernetzwerk helfen, die heterogenen Perspektiven zu bündeln.

Im Mai 2023 planen wir ein Treffen ( online), auf dem wir den Reformprozess gemeinsam gestalten wollen. Ihre Stimme und Meinung ist uns wichtig. Machen Sie mit...


Zum Hintergrund:

  • der Leitgedanken der Inklusion wurde im Allgemeinen Teil des SGB VIII verankert
  • eine grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderungen in Kindertageseinrichtungen
  • verpflichtende Zusammenarbeit bei Zuständigkeitsübergängen und ausgeweiteter Beratungsauftrag (z.B. bezogen auf das Teilhabeplanung und das Gesamtplanverfahren im SGB IX)
  • stärkere altersentsprechende partizipative Anteile

Dies bedeutet, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Familien als Adressaten sehr viel stärker als bisher in die Planung und Ausgestaltung von Angeboten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe einzubeziehen sind.

2021 ist die erste Reformstufe des KJSG bereits in Kraft getreten.

2024 folgt eine zweite Reformstufe mit der Einführung von Verfahrenslotsen. Diese sollen Kinder mit Behinderungen und ihre Familien bei der Antragstellung, Verfolgung und Entgegennahme von Leistungen der Eingliederungshilfe begleiten.

2028 soll dann der Übergang der Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen in die Zuständigkeit des Achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) erfolgen (Gesamtzuständigkeit). Die Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen werden dann im SGB VIII zusammengeführt. Voraussetzung ist allerdings, dass bis zum 1.1.2027 ein neues inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz verabschiedet wird. Die jetzige Regierungskoalition will dieses Gesetz zur Inklusiven Lösung bereits bis 2025 umsetzen und plant einen Beteiligungsprozess.

 

Weitere Informationen

Die Ergebnisse der Bundesarbeitsgruppe „Inklusives SGB VIII“ und wesentliche Informationen zum Gesetzgebungsprozess können über folgende Homepage des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) verfolgt werden: https://gemeinsam-zum-ziel.org/

Informationen zum KJSG sind über folgende Seite des Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zu lesen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860

Unsere Mitgliedsorganisation Intensivkinder zuhause e.V. hat eine Beschreibung der täglichen Herausforderungen von Familien mit intensivpflegebedürftigen Kindern veröffentlicht, die Bezug auf die Anforderungen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe nehmen: https://intensivkinder.de/wp-content/uploads/2022/12/SGB-VIII-SGBVSGBXI_offener-Brief_Verfahrenslotsen.pdf