Leben, auch wenn es mit Leid verbunden ist, kann niemals ein Schaden sein. Eine lebenserhaltende Behandlung, etwa durch künstliche Ernährung, kann deshalb keine Schadenersatzansprüche auslösen, urteilte am 2. April 2019 der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Dies ergebe sich aus der im Grundgesetz verankerten Menschenwürde und dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Ärzte und ...
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