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Lippenbekenntnisse zur PandemieLänder vernachlässigen weiter ihre Pflicht zur Krankenhaus- finanzierung

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28.04.2021 Nahezu alle Länderchefs haben in den letzten Monaten immer wieder betont, welche besondere Bedeutung ein stabiles Gesundheitswesen in Deutschland hat. Bei der Finanzierung der aktuell durch die Pandemie strapazierten Krankenhäuser zeichnen die Länder jedoch ein anderes Bild. Seit Jahren bleiben die Länder ihren gesetzlichen Anteil an der Finanzierung notwendiger Krankenhausinvestitionen zum großen Teil schuldig. Krankenkassen und Krankenhäuser kritisieren dies regelmäßig.
Die Bundesländer kommen nach wie vor ihrer Pflicht zur Finanzierung der Krankenhaus-Investitionskosten nicht nach. Das ergibt die jüngste von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erhobene "Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2020". Demnach klafft nach wie vor eine Milliardenlücke zwischen den Kosten für notwendige Investitionen in den deutschen Kliniken und ihrer tatsächlichen Finanzierung. Im Berichtsjahr fehlte die Hälfte des notwendigen Geldes, um zum Beispiel in Gebäude, Geräte und Neubeschaffungen zu investieren. Betrug der ermittelte Investitionsbedarf der deutschen Krankenhäuser im Jahr 2019 deutlich über sechs Milliarden Euro, haben die Länder davon gerade 3,16 Milliarden getragen. In einigen Bundesländern ist die Fördersumme sogar gesunken.

Folge: Finanziell bedingte Klinik-Schließungen

"Die nun schon Jahrzehnte anhaltende drastische Unterfinanzierung bei den Investitionskosten ist maßgeblich für Krankenhausschließungen verantwortlich. Anstelle dieses kalten Strukturwandels durch wirtschaftlichen Ruin muss wieder versorgungsorientierte Krankenhausplanung treten", so DKG-Chef Dr. Gerald Gaß. Zwar sei es erfreulich, dass die Fördersummen nicht mehr sinken, dennoch bedeute die Summe von 3,16 Milliarden Euro im Vergleich zu 1991 inflationsbereinigt eine beinahe Halbierung der Förderung.

Hintergrund: Unzureichende Finanzierung der Investitionen
Die Finanzierung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland über zwei Säulen. Die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen tragen die Betriebskosten, wie z. B. die Kosten für die abgerechneten medizinischen Leistungen und für das Klinikpersonal. Die Bundesländer hingegen zeichnen für die Investitionen verantwortlich. Dabei sei nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes und der DKG in der Gesamtheit festzustellen, dass regelmäßig unzureichende Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden, auch wenn dies von Land zu Land durchaus unterschiedlich ist. Keine der letzten Krankenhausreformen habe daran etwas geändert.

Wie sehr sich das Problem verschärft habe, zeige sich beim Vergleich mit den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Entsprachen die Investitionsmittel Anfang der 70er Jahre noch 25 Prozent der Gesamtausgaben der GKV, liegen sie heute deutlich unterhalb von vier Prozent. Seit Jahren sei dabei festzustellen, dass die Bundesländer ihrer Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionen nicht nachkommen.

Gesundheitsfonds der GKV springt für Länder ein

Positiv bewertet die DKG das im Corona-Jahr beschlossene Zukunftsprogramm Krankenhäuser. Hierbei stellt der Bund rund drei Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung. "Mit dem Zukunftsprogramm greift der Bund den Ländern bei der Investitionskostenfinanzierung unter die Arme. Es gilt nun, die Kofinanzierung durch die Länder abzusichern und die langfristigen Möglichkeiten solcher Programme zu prüfen, denn die Länder schaffen es offenbar nicht allein, ihren Finanzierungspflichten nachzukommen", erklärt Gaß. Die Mittel stammen aus der Liquiditätsreserve des GKV-Gesundheitsfonds und dienen vor allem Investitionen in die Digitalisierung der Krankenhäuser. Langfristige Programme des Bundes zur Finanzierung der Investitionskosten schlägt die DKG zudem in ihrem jüngst veröffentlichten Positionspapier zur Bundestagswahl vor.

 

Quelle:

Krankenkassen-direkt.de