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Kinderschutz:Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung

Ein kleiner Junge im Rollstuhl, dem bei Essen geholfen wird.

Im Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten, mit dem Ziel, ein wirksameres und inklusiveres Kinder- und Jugendhilferecht zu etablieren und den Kinderschutz inklusiver auszugestalten. Damit werden Kinder und Jugendliche mit Behinderung auch im Kinderschutz explizit in den Blick genommen werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V. (BAJ) hat mit der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e.V. ein Dossier in Leichter Sprache veröffentlicht. Zielgruppen sind neben den unmittelbar betroffenen Kindern und Jugendlichen alle, die verständlicher Informationen zum Thema »Gewalt an Kindern und Jugendlichen mit Behinderung« bedürfen. Aber auch Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen, die mit schutzbedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen arbeiten.