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KinderschutzRauchverbot in geschlossenen Fahrzeugen in Anwesenheit Minderjähriger

Um Kinder und Jugendliche besser vor der Gefahr des Passivrauchens in Fahrzeugen zu schützen, legte die Länderkammer nun einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundesnichtrauchergesetzes vor, der vorsieht das Rauchen in geschlossenen Fahrzeugen zu verbieten, insofern Minderjährige oder Schwangere anwesend sind.

Diese Regelung ist besonders vor dem Hintergrund wichtig, dass laut einer Schätzung des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg derzeit rund eine Million Minderjährige in Deutschland Zigaretten-Rauch ausgesetzt seien.

Aus einer Stellungnahme der Bundesregierung geht hevor, dass "ein Rauchverzicht im Auto bei Anwesenheit von Minderjährigen" begrüßt werde, aber dennoch verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des vorgelegten Gesetzesentwurfes bestünden. So werde laut Bundesregierung nun der gesetzgeberische Handlungsbedarf geprüft.

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