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Entscheidungsprozess nachvollziehenLobbyregister

Eintragungspflicht - Auch für Selbsthilfevereine:

Das seit Jahresbeginn in Kraft getretene Lobbyregister ermöglicht es, Strukturen der Einflussnahme durch Interessenvertreter:innen auf den politischen Entscheidungsprozess transparent nachzuvollziehen.
Es soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse von Parlament und Regierung zu stärken.
Ziel ist es, mehr Transparenz bezüglich der Beteiligung von Interessenvertreter:innen durch die Kontaktaufnahme zu Abgeordneten des Bundestages oder Mitgliedern der Bundesregierung zu schaffen.

So bestand bis Ende Februar für alle Interessenvertretungen die Pflicht, sich in das Register einzutragen.
Zu den Interessenvertretungen zählen dabei natürliche Personen und Unternehmen. Somit sind auch Stiftungen und Selbsthilfevereine von dieser neuen Regelung nicht ausgenommen.

Wichtig zu erwähnen: Registriert sich eine eintragungspflichtige Interessenvertretung nicht im neuen Register, werden Bußgelder erhoben. Eine freiwillige Eintragung ist zudem möglich.

Aus einem Registereintrag resultieren folgende Pflichten:
Bei einer erstmaligen Kontaktaufnahme zu Abgeordneten muss die betroffene Interessenvertretung auf den eigenen Eintrag hinweisen. Darüber hinaus müssen die im Register befindlichen Angaben stets aktuell sein. Hinweise darauf, wie die poltische Interessenvertretung in Zukunft erfolgen muss, liefert ein Verhaltenskodex.

Hier finden Sie das Lobbyregister des Deutschen Bundestages...