Direkt zum Inhalt der Seite Direkt zur Hauptnavigation

Modellregion bayerischer UntermainAllgemeine Anlaufstellen Arbeitsmarkt

Wenn ein Mensch mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung arbeitslos ist/wird, ist zunächst die Agentur für Arbeit mit den Reha-Beratern zuständig.

Die Agenturen für Arbeit

Sie sind die örtlichen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit. Sie erbringen auch Leistungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen. Diese sind im SGB IX in Verbindung mit dem SGB III wie folgt geregelt:
> Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen.
> Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen.
> Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Mit diesen Aufgaben sind bei den Agenturen für Arbeit spezielle Vermittlungsstellen für schwerbehinderte Menschen betraut. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk der schwerbehinderte Mensch seinen Wohnsitz hat.

Jobcenter

Sie sind für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II zuständig. Ihre Aufgabe ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und den betroffenen Personen die Perspektive zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigener Kraft zu bestreiten. Dies trifft auch auf schwerbehinderte erwerbsfähige Leistungsberechtigte zu. Die Jobcenter unterstützen sie bei ihrer Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt, zum Beispiel durch Beratung, Förderung und Vermittlung in die Arbeit.

> Des Weiteren sind die Integrationsämter zuständig. Übergeordnet: www.integrationsaemter.de
> Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben, das heißt die fachliche Beratung und die individuelle Betreuung von behinderten Erwerbstätigen und ihren Arbeitgebern. Finanzielle Förderung an schwerbehinderten Menschen und ihre Arbeitgeber sowie die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen,
> Die Durchführung des besonderen Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen
> Die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgaben.

Dieses Online-Portal wurde als Modell anhand der Region Untermain erstellt, deswegen werden im folgenden ausschließlich Adressen aus dieser Region gelistet.

Zuständig für die Bearbeitung ist das Inklusionsamt beim ZBFS (Zentrum Bayern Familie und Soziales) mit Sitz der Regionalstelle Unterfranken in Würzburg. Im Auftrag der Integrationsämter (in Unterfranken heißt es jetzt „Inklusionsamt") handeln die Integrationsfachdienste.

Der Integrationsfachdienst (IFD) in der Modellregion ist bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Unterfranken angesiedelt und hat seinen Sitz in Aschaffenburg: Frohsinnstraße 10.
Dieser Integrationsfachdienst betreut den gesamten Arbeitsamtsbezirk (Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg) mit mehreren Mitarbeiterinnen.
Die Integrationsfachdienste sind Dienste Dritter, die die Integrationsämter bei freien Trägern eingerichtet haben. Die Integrationsfachdienste werden auch von den Rehabilitationsträgern und den Agenturen für Arbeit eingeschaltet und erfüllen folgende Aufgaben vorwiegend für schwerbehinderte Menschen mit seelischen oder geistigen Behinderungen, Sinnesbehinderte, aber auch Menschen mit schweren Körber- oder Mehrfachbehinderungen.

> Geeignete Arbeitsplätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt akquirieren und vermitteln
> Fähigkeits-, Leistungs- und Interessenprofile zugewiesener schwerbehinderter Menschen erstellen
> Die betriebliche Ausbildung schwerbehinderter Jugendlicher
> Schwerbehinderte Menschen auf vorgesehene Arbeitsplätze vorbereiten
> Schwerbehinderte Menschen am Arbeitsplatz – soweit erforderlich – begleitend betreuen
> Für eine Nachbetreuung, Kriseninterventionen oder psychosoziale Betreuung Betroffener sorgen

Rehabilitationsträger

Rehabilitationsträger sind die Träger
> der gesetzlichen Krankenversicherung
> gesetzlichen Unfallversicherung
> gesetzlichen Rentenversicherung
> Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge
> öffentliche Jugendhilfe
>  (öffentliche) Sozialhilfe (SGB XII) sowie
> die Bundesagentur für Arbeit.

Die Rehabilitationsträger erbringen Leistungen, die zur beruflichen oder gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen beitragen.