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Inklusion in der Schule Nachteilsausgleich

Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen und seelischen Beeinträchtigungen - insbesondere mit seltenen Erkrankungen - und ihre Familien stehen in der Schule vor vielfältigen Hürden.

Leistungsbewertungen entstehen im Spannungsfeld zwischen individuellen Fähigkeiten des Schülers/der Schülerin und der gesetzlichen Vorgabe, die schulischen Leistungen unter Berücksichtigung der Beeinträchtigung erbringen zu können.

Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen benötigen individuelle Hilfen, um am Schulalltag und damit auch an Bildung teilhaben zu können.

Bundes- und Landesgesetze sehen unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen vor, wie Leistungen zur Teilhabe an Bildung, individuelle und sonderpädagogische Förderung und schulische Nachteilsausgleiche. Die Rechtslage ist jedoch für Eltern und Lehrer:innen unübersichtlich. Zum einen stützen sich z.B. schulische Nachteilsausgleiche auf grundsätzliche, teils schwer greifbare Rechtsgrundlagen aus höherrangigen Rechtsordnungen wie dem Grundgesetz. Zum anderen verfügen die Bundesländer teils über unterschiedliche länderspezifische Gesetze.

Zur verwirrenden rechtlichen Lage kommt eine unklare schulische Vorgehensweise: Wie wird ein Nachteilsausgleich „beantragt“? Wer ist für die Gewährung zuständig? Oder auch: Wie kann er umgesetzt werden?

Auch bei Leistungen zur Teilhabe ist die Zuständigkeit von Kostenträgern unübersichtlich. Hinzu kommen auch hier Schwierigkeiten im Bewilligungsverfahren.

Auf Besonderheiten von Grund- oder Behandlungspflege bei der Teilhabe in der Schule kann im Rahmen dieser Seite nicht speziell eingegangen werden.

Wenn ihr Kind eine Behandlungspflege benötigt, wird diese vom behandelnden Arzt verordnet. Dieser entscheidet auch, ob sie von einer Pflegefachkraft übernommen werden muss oder von einer ärztlich eingewiesenen Person erbracht werden kann.

Beratung zur Teilhabe in der Schule erhalten Sie durch die “Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung” (EUTB): https://www.teilhabeberatung.de/

Krankheitsspezifische Beratung erhalten Sie durch die jeweiligen Selbsthilfeorganisationen:
https://www.kindernetzwerk.de/de/verein/Unsere_Mitgliedsorganisationen.php

 

Hier finden Sie Hilfe zu den Themen:

 

Rechtliche Grundlagen ...

 

Nachteilsausgleich ...

 

Eingliederungshilfe ...

 

 Weiterführende Informationen ...

 

 

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