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Pflegegeld darf nicht gepfändet werdenDer Bundesgerichtshof hat entschieden:

Gerichtsstatue vor grünem Hintergrund.

"Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass weitergeleitetes Pflegegeld nicht als Arbeitseinkommen gilt. Es dürfe auch dann nicht gepfändet werden, wenn ein pflegender Angehöriger überschuldet sei. Denn das widerspräche dem gesetzlichen Ziel.

Pflegegeld darf nicht gepfändet werden, wenn ein Pflegebedrüftiger an eine pflegende Angehörige weiterleitet. Das hat der Bundesgerichtshoft in Karlsruhe entschieden. Es sei kein Entgelt für bestimmte Leistungen, sondern eine materielle Anerkennung, erklärten die Richter.

Im konkreten Fall ging es um eine überschuldete Mutter aus dem Raum Oldenburg. Die Frau hatte ihren bei ihr wohnenden autistischen Sohn gepflegt und dafür von ihm das Pflegegeld erhalten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Pflegebedürftige ab dem "Pflegegrad 2" anstelle der häuslichen Pflegehilfe von der Pflegeversicherung ein Pflegegeld bekommen. Pflegebedürftige können dieses Geld dann an die Pflegeperson weitergeben, um so einen Anreiz für die häusliche Pflege zu schaffen."

Quelle

Das ganze Urteil als pdf ...

Stand: Januar 2023