Neuer Rechtsratgeber erklärt, was sich bei Volljährigkeit ändert18 werden mit Behinderung

Rechte und Pflichten behinderte Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit: Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?" richtet einen besonderes Augenmerk, die sich durch das BTHG zum 1. Januar 2020 ergeben werden. Ab diesem Zeitpunkt werden die Einkommens- und Vermögensgrenzen für Leistungen der Eingliederungshilfe deutlich angehoben und bei den stationären Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung kommt es zu einem grundlegenden Systemwechsel.
Der Ratgeber „18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit?" steht im Internet unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht und Politik" kostenlos als Download zur Verfügung.
Die gedruckte Version des Ratgebers kann zum Preis von 1 Euro (inkl. Porto und Verpackung) unter folgender Adresse bestellt werden:
bvkm, Stichwort „18 werden", Brehmstr. 5-7, 40239 Düsseldorf,
per E-Mail an: versand@bvkm.de, Tel.: 0211-64004-15