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22.9 - 26.10.2022Nachteilsausgleich und Inklusion

Kinder mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen sind in der Schule mit vielfältigen Hürden konfrontiert. Leistungsbewertungen stehen im Spannungsfeld zur Beeinträchtigung des
Schülers/der Schülerin und dem Wunsch, mit Rücksicht auf die Beeinträchtigung die schulischen Leistungen erbringen zu können. Viele Kinder mit Beeinträchtigungen benötigen darüber hinaus Hilfen, um am Schulalltag und damit auch an Bildung teilhaben zu können. Bundes- und Landesgesetze sehen unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder mit Beeinträchtigungen, wie Leistungen zur Teilhabe an Bildung, sonderpädagogische Förderung und schulische Nachteilsausgleiche vor. Die Rechtslage ist für Eltern jedoch häufig unübersichtlich. Zum einen stützen sich z.B.schulische Nachteilsausgleiche auf grundlegende, teils schwer greifbare Rechtsgrundlagen aus höherrangigen Rechtsordnungen, wie dem Grundgesetz. Zum anderen verfügen die Bundesländer teils über verschiedene länderspezifische Rechtsgrundlagen. 

Zur verwirrenden rechtlichen Lage kommt außerdem eine unterschiedliche schulische Vorgehensweise. Hier ist oft unklar, wie etwa ein Nachteilsausgleich „beantragt" wird und wer für die Gewährung zuständig ist. Auch die Zuständigkeit von Kostenträgern für die Leistungen zur Teilhabe ist für Eltern häufig undurchsichtig. Hinzu kommen Schwierigkeiten im Bewilligungsverfahren.

Die Fortbildungsreihe rund um die Thematik der inklusiven Unterstützungsmöglichkeiten möchte Licht in die verwirrende Rechtslage bringen. Die Einführungsveranstaltung bietet zunächst einen
Überblick über die unterschiedlichen bundes- und landesrechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten in der Schule. Hier wird außerdem vertiefend auf die Leistungen zur Teilhabe an Bildung eingegangen.
Sowohl der praktische Weg der Beantragung als auch ein möglicher juristischer Weg zur Durchsetzung der Leistungen werden beleuchtet. Darauf folgen vier Vertiefungsveranstaltungen getrennt
nach Bundesländern zu den Themen sonderpädagogische Förderung und Nachteilsausgleiche in der Schule, da diese landesrechtlich geregelt sind und verfahrensrechtliche Unterschiede bestehen.

Die genauen Inhalte entnehmen Sie bitte der Broschüre

Online-Seminare zum Thema Nachteilsausgleich/Inklusion in der Schule mit der Anwältin Martina Steinke:

22.09.22 – Einführungsveranstaltung
29.09.22 – Vertiefung NRW
06.10.22 – Vertiefung Hamburg
21.10.22 – Vertiefung Mecklenburg-Vorpommern
27.10.22 – Vertiefung Schleswig-Holstein

Die Seminare finden jeweils von 18-20 Uhr statt.

Zielgruppe:
Eltern von Kindern mit Beeinträchtigung, die sich über Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Kinder in der Schule informieren möchten.

Referentin:
Rechtsanwältin Martina Steinke aus Bochum, spezialisiert auf das Recht für Menschen mit Beein?trächtigungen und ihre Angehörigen. Weitere Informationen zu ihrer Person und ihrenTätigkeits?schwerpunkten unter www.sozialrecht-bochum.de

Methodik:
Theorieinput, Fragen, freier Austausch

Veranstaltungsformat:
Online Seminare à je 120 Minuten

Max. Teilnehmendenzahl:
Einführungsveranstaltung: maximal 100 Personen
Vertiefung maximal 30 Personen pro Bundesland (Anmerkung: damit ein Erfahrungsaustausch noch
möglich ist. Sollten sich wesentlich mehr Personen anmelden, würden wir versuchen nach Lösungen
zu suchen).

 

 Das Seminar wird gefördert durch: