Direkt zum Inhalt der Seite Direkt zur Hauptnavigation

Status Quo 30 Jahre UN-KinderrechtskonventionKinderrechte endlich auch ins GG!

18.11.2019:

"Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör." Das ist eine Formulierung des Gesetzesentwurfs zur Einfügung der Kinderrechte in das Grundgesetz, die Justizministerin Christine Lambrecht am 27. November in Berlin vorstellte. Die Beteiligung der Kinder, ein Punkt, den die Arbeitsgruppe ausgearbeitet hatte, mit ihren Meinungen entsprechend ihres Alters gehört werden sollen, wurde nicht aufgegriffen.

Gesetzesentwurf liegt hinter den Erwartungen

Die Formulierung "angemessen" ist leider nicht aussagekräftig genug. Katja Dörner, Mitglied des Deutschen Bundestags und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, setzte sich für die Formulierung: „Das Kindeswohl ist vorrangig zu berücksichtigen", ein. Ihr war außerdem der Punkt der Beteiligung wichtig.

Das Kindernetzwerk teilt Dörners Position, gerade die Formulierung des „Vorrangs" und der Beteiligung hätten rechtliche Schritte zum Schutz des Kindes erleichtern können. Auch hätten Individualklagen bei beispielsweise mangelnder medizinischer Versorgung einen besseren Ansatzpunkt.

Pädiater aus unserem Netzwerk berichten uns immer wieder, dass sie täglich gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen, da die bestmögliche gesundheitliche Versorgung der Kinder entweder durch fehlendes Fachpersonal oder aufgrund fehlendes Budget (Stichwort Fallpauschale) nicht garantiert werden kann.

Dörner sagte auf der Veranstaltung "Kinderperspektiven - Gesundheit von morgen kindgerecht denken", dass sie bei der Entscheidung nur präzise Sätze unterstützen würde, denn ein Grundgesetz ändere man nicht einfach so. Für den nun vorgelegten Gesetzesentwurf bedarf es Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat.

Das einzige Positive bei Einfügung der Kinderrechte in das Grundgesetzes wäre, dass Kinder in der Gesellschaft gleichberechtigte Rechtssubjekte würden und damit ihre Stellung im Rechtssystem verbessern könnten. Dafür setzt sich Bettina Bundszus-Cecere, Abteilungsleiterin für Kinder und Jugend im Bundesministerium für Familie ein. Sie brachte anlässlich der Veröffentlichung des National Coalition Reports Ende Oktober das Beispiel von Jurastudenten in Deutschland an, die das Grundgesetz Tag und Nacht rezitieren können müssen. Die Kinderrechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben sind, gehören nicht dazu. Bundszus-Cecere ist dennoch optimistisch und glaubt an eine Änderung im Grundgesetz: „Nie waren wir dem Ziel so nah."

Weitere Infos zum Thema unter https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de

 

Berliner Reichstagsgebäude

Bild: Ende Oktober stellte die National Coalition Deutschland ihren unabhängigen Bericht in Berlin vor.


Wie wichtig eine rechtliche Handhabe ist, zeigt der unabhängige Bericht der National Coalition Deutschland zur Umsetzung der UN-Kinderrechte in Deutschland  auf, der Ende Oktober veröffentlicht wurde.

Für diesen Bericht über die Kinderrechte in Deutschland hatten rund 101 Organisationen über zwei Jahre zusammengearbeitet. Und leider haben sie an allen Ecken und Enden Versäumnisse und Regelbrüche feststellen können.

Beispiel Inklusion:

"Bundesweit erhalten 7,1 Prozent aller Schüler und Schülerinnen sonderpädagogische Förderung. Davon werden lediglich 39 Prozent inklusiv beschult. Mit Blick auf die unterschiedlichen Schularten haben Gesamt- und Hauptschulen den höchsten Inklusionsanteil. Mehr als 5 Prozent der Schüler und Schülerinnen dort werden sonderpädagogisch gefördert. Inklusive Beschulung an Gymnasien bleibt mit einem Inklusionsanteil von 0,3 Prozent immer noch die Ausnahme. Zudem führt das föderale Bildungssystem zu ungleichen Bildungschancen aufgrund unterschiedlicher Schulgesetze und Rahmenbedingungen. Bundesländer wie Bremen, Berlin und Schleswig-Holstein erzielen mit Blick auf die Inklusionsquote Erfolge im gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderung. Dagegen steigt der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, die im Schuljahr 2016/17 in Förderschulen unterrichtet werden. Auch im Hinblick auf die inhaltliche Ausgestaltung gibt es Unterschiede. Damit Inklusion in der Schule gelingen kann, sollten eine Reihe von Voraussetzungen und Rahmenbedingungen erfüllt sein. So braucht es unter anderem Sonderpädagogen und Sonderpädagoginnen in allen Inklusionsklassen, kleinere Klassengrößen, pädagogische Inklusionskonzepte. Dies ist auch in Ländern mit hohen Inklusionsquoten nicht immer gegeben."

Allein nur dieses Thema aus dem Bericht der National Coalition zeigt, wie schwer es ist, die UN-Kinderrechte umzusetzen.

Mal sehen, wie sich die Umsetzung der Kinderrechte im Grundgesetz gestaltet, sollte eine Zweidrittelmehrheit im Bundetag und Bundesrat dem vorliegenden Gesetzesentwurf zustimmen.

 

Bild: Werkstattgespräch Kinderperspektiven: Gesundheit von morgen kindgerecht denken, Ende Oktober 2019 in Berlin.