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5.5.2022 - 1.1.1970Fachtagung zum 10. Jahrestag des „Kölner Beschneidungsurteils“

Tagungsthema

Am 7. Mai 2012 bewertete das Kölner Landgericht eine
nicht medizinisch indizierte Vorhautentfernung an einem
Jungen als Körperverletzungsunrecht. Um solche
Auslegungen des Rechtes des Kindes auf gewaltfreie
Erziehung zukünftig zu erschweren, erlaubte der
Gesetzgeber wenige Monate später derartige Eingriffe
explizit im Recht der elterlichen Personensorge.
Auf politischen und medialen Plattformen ist seitdem die
inhaltliche Auseinandersetzung über die Jungen-
beschneidung weitgehend verstummt. Trotz relevanter
Komplikationsraten und Verfahrenseinstellungen bei
gravierenden Fällen scheint eine an sich übliche und
seinerzeit von Mitgliedern des Deutschen Ethikrats
angemahnte politische Evaluation der Beschneidungs-
praxis bisher nicht angestrebt. Auch auf institutioneller
Ebene trifft man nur vereinzelt auf Spuren einer
Beschäftigung mit diesem Thema.
Die Mainzer Fachtagung gibt die Gelegenheit, nach 10
Jahren zurückschauend das „Kölner Urteil" zu diskutieren
sowie die Genitalautonomie von Kindern interdisziplinär
zu untersuchen, sie in den Kontext anderer Debatten zu
stellen und den aktuellen Forschungsstand zu erläutern.

WANN?:
Donnerstag, 5. Mai 2022
09.00 bis 18.00 Uhr

ORT:
Atrium Maximum im Alten Mensa-Gebäude der Universität
Johann-Joachim-Becher-Weg 5, 55128 Mainz
Die Einfahrt auf den Uni-Campus ist über die Hauptzufahrt
möglich (Navigation: Ackermannweg 11, 55128 Mainz).

ANMELDUNG:
Anmeldung unter Sekretariat-Scheinfeld@uni-mainz.de
Teilnahmegebühr: 50 €

Weitere Informationen und das gesamte Programm finden Sie hier...