Pressemitteilung vom 26. März 2026
17 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention:
Kindernetzwerk warnt vor Rückschritten bei Teilhabe und Barrierefreiheit
Berlin, 26. März 2026 – Anlässlich des 17. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland mahnt das Kindernetzwerk e. V., die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit chronischen Erkrankungen und Behinderungen konsequent umzusetzen und aktuelle politische Entwicklungen kritisch zu überprüfen.
„Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherzustellen. Für viele betroffene Kinder und ihre Familien ist das im Alltag noch immer nicht eingelöst“, erklärt Dr. med. Henriette Högl, Geschäftsführerin des Kindernetzwerks.
Familien könnten Therapien und Unterstützungleistungen zunehmend nicht in Anspruch nehmen, da kein Personal vorhanden sei. Gerade für Kinder sei jedoch eine zeitnahe Versorgungentscheidend, da Entwicklungsfenster nur begrenzte Zeit offenstehen.
Auch im Bildungssystem zeige sich weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Inklusion sei vielerorts nicht ausreichend strukturell verankert, sodass Familien häufig individuelle Lösungen erkämpfen müssen, anstatt sich auf funktionierende Systeme verlassen zu können. Manche Bundesländer hätten sogar bereits kapituliert, betrachteten Inklusion als gescheitert und setzten auf Förderzentren.
Auch der Blick auf die geplante Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes gebe dem Kindernetzwerk Anlass zur Sorge. Der vorliegende Gesetzentwurf drohe, Anforderungen an Barrierefreiheit und angemessene Vorkehrungen abzuschwächen und Ausnahmen auszuweiten. Damit bestehe die Gefahr, dass zentrale Prinzipien der UN-Behindertenrechtskonvention unterlaufen werden.
„Barrierefreiheit darf nicht vom Vorbehalt wirtschaftlicher Zumutbarkeit abhängig gemacht werden. Wenn gesetzliche Ausnahmen ausgeweitet werden, droht Teilhabe zur Frage des Einzelfalls zu werden und nicht mehr als verlässliches Recht für alle zu gelten“, so Högl.
Zugleich beobachtet das Kindernetzwerk eine besorgniserregende Verschiebung im öffentlichen Diskurs. Leistungen für Menschen mit Behinderungen würden zunehmend unter Kostengesichtspunkten infrage gestellt. Diese Perspektive widerspreche dem menschenrechtlichen Anspruch der Konvention.
Das Kindernetzwerk fordert, die Perspektiven von Kindern und ihren Familien stärker in politische Entscheidungsprozesse einzubeziehen und bestehende Hürden konsequent abzubauen.
17 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention sei es an der Zeit, die Umsetzung deutlich zu beschleunigen. „Teilhabe darf nicht zur Verhandlungsmasse werden. Sie ist ein Recht, das im Alltag eingelöst werden muss“, so Högl.