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Pressemitteilung vom 31. Januar 2025

Bessere Hilfsmittelversorgung durch Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)

Nachdem das Kindernetzwerk e.V. sich intensiv für eine bessere und unbürokratischere Hilfsmittelversorgung eingesetzt hat, ist ein wichtiger Schritt nun mit dem neuen Gesetz gemacht worden. Der Bundestag hat am Donnerstag, 30. Januar 2025, das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) in geänderter Textfassung beschlossen. 

Co-Geschäftsführerin Kathrin Jackel-Neusser bewertet das Gesetz folgendermaßen: „Der aus unserer Sicht wichtigste Punkt des Gesetzes, für den das Kindernetzwerk e.V. und viele weitere, darunter auch die DGSPJ, sich seit langer Zeit stark machen: Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels wird vermutet, wenn sich der oder die Versicherte in einem sozialpädiatrischen Zentrum oder in einem medizinischen Behandlungszentrum für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen in Behandlung befindet und das Hilfsmittel von Ärzt:innen empfohlen wird. Das wird den Alltag vieler Betroffener deutlich erleichtern und dafür bedanken wir uns bei den Politikerinnen und Politikern, die das noch auf den Weg gebracht haben.“

Schwer kranke oder behinderte Patient:innen sollen einen besseren Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln bekommen. Dazu sollen die Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Für die zuvor im Gesundheitsausschuss noch geänderte Textfassung (20/14771) stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Abgeordneten der Gruppe Die Linke stimmten dagegen, CDU/CSU und AfD enthielten sich ihrer Stimmen. Dadurch wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/11853, 20/14793) sozusagen „auf den letzten Drücker” gebilligt. Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem GVSG das Angebot für die Patient:innen zu verbessern und Ärzt:innen zu entlasten. „Das Gesetz beinhaltet viele sehr wichtige Regelungen auch für die Ärztinnen und Ärzte, die sich positiv auf die Patientenversorgung auswirken dürften. Positiv ist zudem, dass die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen beim Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung durch eine separate Bedarfsplanung berücksichtigt werden sollen“, so Jackel-Neusser, „und dass zusätzliche psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsaufträge für vulnerable Patientengruppen geschaffen werden sollen.“ 

Zuvor hatten die Kindernetzwerk-Vorsitzende Susann Schrödel wie auch schon ihre Vorgängerin Dr. Annette Mund mehrfach an die Politik appelliert, diese Regelung zur Hilfsmittelversorgung durchzusetzen. So hatte Schrödel Anfang des Monates in einer Pressemitteilung eindringlich an die Politiker:innen des Bundestages appelliert: „Eltern sollten sich darauf konzentrieren können, ihre Kinder zu pflegen und zu begleiten, statt in endlosen Verwaltungsverfahren für Hilfsmittel zu kämpfen! Noch in dieser Legislaturperiode müssen wesentliche Änderungen umgesetzt werden, damit jungen Betroffenen und ihren Familien endlich die Unterstützung zuteilwird, die sie dringend brauchen Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen mit Behinderungen häufig jahrelang mit der gesetzlichen Krankenkasse um passende Hilfsmittel streiten müssen.” Die Vorsitzende des Kindernetzwerk e. V. Schrödel dankt nun den Entscheider:innen im Bundestag: „Sie haben damit noch einen wichtigen Schritt für die Betroffenen gemacht. Dies ist, auch angesichts der leider gescheiterten Reform der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, ein Trost für die Angehörigen und die jungen Betroffenen selbst. Wir hoffen nun, dass die weiteren wichtigen Schritte, auch zur inklusiven Lösung, in der kommenden Legislaturperiode gemacht werden!“