Kassel. Behinderte Kinder können auch für freiwillige schulische Nachmittagsangebote Anspruch auf einen Integrationshelfer haben. Entscheidend ist, ob diese Angebote ihrem Ziel nach die Schulausbildung unterstützen sollen, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Entgegen der bisherigen Ansicht vieler Gerichte und Sozialämter ist es danach nicht erforderlich, dass es sich um schulische ...
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